Musikrecherche

Wer kann mir mitteilen, wo ich folgende Musiktitel legal, gratis oder auch mit Kosten verbunden, als MP§ Dateien runterladen kann?

  1. Loriot „Ich wünsch mir eine kleine Miezekatze“
    2.Helge Schneider „Katzenkloh“
    3.Nighttrain „Was macht der Hund auf dem Sofa“

Bin bei einer Webadresse zum 1. Mal in die Falle gelaufen, was mich 60,00 € gekostet. Möchte nach vielen vergeblichen Versuchen auf eine saubere Adressekommen. Ich stoße immer nur auf dieselben Genres wie Pop Hip-Hop usw. Da hat man natürlich nicht, was ich suche.
Also wer kann helfen?
Elisa

Noch nie von iTunes oder musicload gehört?

  1. Loriot „Ich wünsch mir eine kleine Miezekatze“

http://www.kix.de/index.php?track=1132117

2.Helge Schneider „Katzenkloh“

http://www.kix.de/index.php?track=215543

3.Nighttrain „Was macht der Hund auf dem Sofa“

Gibt’s wohl nur auf CD, z.B. auf dieser:
http://musicline.de/de/product/731455517026

HTH,
gatecrasher

so nebenbei

Wer kann mir mitteilen, wo ich folgende Musiktitel legal,
gratis oder auch mit Kosten verbunden, als MP§ Dateien
runterladen kann?

Hallo Elisabeth,

„Legal und gratis“ schließt sich für urheberrechtlich geschützte Werke gegenseitig aus!

Grüße
Capman42

„Legal und gratis“ schließt sich für urheberrechtlich
geschützte Werke gegenseitig aus!

So nebenbei, mal abgesehen dass da ein Komma zwischen legal und gratis ist, gibt es sehr wohl Musik gratis UND legal zum Download, zB. auf der Homepage mancher Künstler.
Viele junge Bands machen dies, um bekannter zu werden, andere Künstler tun dies aus Protest gegen die Musikindustrie, wie die Smashing Pumpkins, die ihr letztes Album „Machina II / The Friends and Enemies of Modern Music“ sogar NUR im Internet zum kostenlosen Download veröffentlichten.

Aber abgesehen von diesen offiziellen Homepages würde ich mich ganz klar von irgendwelchen dubiosen Downloadportalen fernhalten, wenn man keine Anwaltspost erhalten möchte.

„Legal und gratis“ schließt sich für urheberrechtlich
geschützte Werke gegenseitig aus!

Bei Last.fm gibt es durchaus Lieder zum Gratis-Download.
Ansonsten kann man auch einige Lieder komplett anhören und legal mit einem kostenlosen Recorder wie z.B. No23Recorder aufnehmen.

Gruß

Hallo,

ich wünsch mir ne kleine >Miezekatze ist aber
nicht von Loriot,
sondern von Wums Gesang aus der TV Sendung 3x9

Gruss Michael

Hi,

ich wünsch mir ne kleine >Miezekatze ist aber
nicht von Loriot,
sondern von Wums Gesang aus der TV Sendung 3x9

Und aus dem „Großen Preis“.
Und wer singt den Wum? Na?

Genau!

Viele Grüße
WoDi

„Legal und gratis“ schließt sich für urheberrechtlich
geschützte Werke gegenseitig aus!

So nebenbei, mal abgesehen dass da ein Komma zwischen legal
und gratis ist, gibt es sehr wohl Musik gratis UND legal zum
Download, zB. auf der Homepage mancher Künstler.
Viele junge Bands machen dies, um bekannter zu werden,

Hallo,
„Legal und gratis“ ist für urheberrechtlich geschützte Werke ein Unding.
Wenn „Junge Bands“ und andere Gruppen ihre Werke nicht schützen - aus welchen Gründen auch immer - dann ist das deren Sache. Ansonsten gilt in Deutschland und dem Rest der zivilisierten Welt das Urheberrecht, welches das geistige Eigentum der Autoren vor unberechtigter Nutzung schützt. Und die angefragten Titel sind durch dieses Recht geschützt.

Grüße
Capman42

Hi,

„Legal und gratis“ ist für urheberrechtlich geschützte Werke
ein Unding.

Warum?
Wenn jemand seine künstlerischen Erzeugnisse, also etwa Musik, kostenlos verteilt, gibt er damit sein Urheberrecht nicht auf.
Ein Maler z.B. kann mir eins seiner Bilder schenken. Das ist dann für mich gratis und legal, obwohl er weiterhin das Urheberrecht inne hat.

Wenn „Junge Bands“ und andere Gruppen ihre Werke nicht
schützen - aus welchen Gründen auch immer - dann ist das deren
Sache. Ansonsten gilt in Deutschland und dem Rest der
zivilisierten Welt das Urheberrecht, welches das geistige
Eigentum der Autoren vor unberechtigter Nutzung schützt.

Nein. Was du meinst, ist das Verwertungsrecht. Der Inhaber des Urheberrechts kann über die Verwertung seiner Produkte selbst bestimmen. Er kann also auch die Verwertung ganz oder teilweise freigeben oder eben nicht.

Der o.g. Maler, der mir ein Bild schenkt, kann z.B. festlegen, dass ich das nur bei mir zu Hause aufhängen darf, nicht aber in der Öffentlichkeit, etwa in einem Museum.
Er kann mir auch gestatten (oder verbieten), davon Drucke anzufertigen und zu verkaufen usw.
Sein Urheberrecht wird davon nicht berührt.
Soweit ich weiß, kann man sein Urheberrecht ohnehin nicht aufgeben, noch kann es einem weg genommen werden, es sei denn gerichtlich, wenn also z.B. das Bild des Malers als Plagiat entlarvt wird.

Und
die angefragten Titel sind durch dieses Recht geschützt.

Durch das Verwertungsrecht, nicht durch das Urheberrecht.

Viele Grüße
WoDi

„Legal und gratis“ schließt sich für urheberrechtlich
geschützte Werke gegenseitig aus!

ja eben nicht! Einige geschützte Lieder kann man auch legal downloaden, weil die Plattenfirma das erlaubt, sei es um Werbung zu machen oder sonst was.

„Legal und gratis“ ist für urheberrechtlich geschützte Werke
ein Unding.

Warum?
Wenn jemand seine künstlerischen Erzeugnisse, also etwa Musik,
kostenlos verteilt, gibt er damit sein Urheberrecht nicht auf.
Ein Maler z.B. kann mir eins seiner Bilder schenken. Das ist
dann für mich gratis und legal, obwohl er weiterhin das
Urheberrecht inne hat.

Das kann man eh nicht vergleichen, weil Du dann das Original in Besitz hast und bestenfalls das Nutzungsrecht zur Anwendung käme. Bei Malerei gibt es eben immer nur EIN Original. Bei Musik bestehen - allein auf Grund der speziellen physikalischen Beschaffenheit - schwierigere Voraussetzungen. Die Aufführung eines geschriebenen Musikwerkes ist eben die nichtstoffliche Umsetzung der Originalpartitur. Im Gegensatz zum Bild, wo eine Kopie ein Plagiat ist.
Ich versuche nochmal zu erklären:
Urheberrechtlich durch eine Gesellschaft - wie z.B. GEMA - geschützte Werke gibt es nicht gratis.
Die angefragten Werke sind GEMA-rechtlich geschützt, und somit kostenpflichtig.
Zur Verdeutlichung:
Selbst wenn der Autor sein geschütztes Werk verschenken will, darf er das nicht mehr, wenn er mit einer Verwertungsgesellschaft einen Vertrag hat. Bei Anmeldung eines Werkes schließt er einen Vertrag ab, und legt die Urheberrechts-Verwertung zu 100% in die Hände der Gesellschaft (GEMA,SACEM,AKM usw.).

die angefragten Titel sind durch dieses Recht geschützt.

Durch das Verwertungsrecht, nicht durch das Urheberrecht.

Du irrst! Das Verwertungsrecht ist dem Urheberrecht angeschlossen und noch mal eine ganz andere Baustelle.
Und bitte nicht vergessen: Ich beziehe mich auf die Angefragten Titel.
Diese sind GEMA-Repertoire und somit geschützt!!
Ich selbst bin seit langem ordentliches Mitglied der GEMA und weiß, das Urheberrecht ist schwierige Materie.

Viele Grüße
Capman42

Hi,

Selbst wenn der Autor sein geschütztes Werk verschenken will,
darf er das nicht mehr, wenn er mit einer
Verwertungsgesellschaft einen Vertrag hat. Bei Anmeldung eines
Werkes schließt er einen Vertrag ab, und legt die
Urheberrechts-Verwertung zu 100% in die Hände der Gesellschaft
(GEMA,SACEM,AKM usw.).

Das ist richtig, allerdings berührt das nicht sein Urheberrecht. Dieses behält er immer, von Dingen wie Plagiat, zu niedrige Schaffenshöhe usw. hier mal abgesehen.
Er hat die Verwertungsrechte gegen Kohle abgetreten an die GEMA o.a.
Nur hat das eben mit seinem Urheberrecht nichts zu tun.
Wenn ein Musiker beschließt eins oder mehrere seiner Werke kostenlos zum Download freizugeben, ohne dass bei diesen Titeln eine Verbindung zur GEMA besteht, dann unterliegen diese Titel immer noch seinem Urheberrecht und trotzdem ist es kostenlos und legal, sie runterzuladen.

die angefragten Titel sind durch dieses Recht geschützt.

Durch das Verwertungsrecht, nicht durch das Urheberrecht.

Du irrst! Das Verwertungsrecht ist dem Urheberrecht
angeschlossen und noch mal eine ganz andere Baustelle.
Und bitte nicht vergessen: Ich beziehe mich auf die
Angefragten Titel.
Diese sind GEMA-Repertoire und somit geschützt!!

Das habe ich ja nicht bestritten. Nur hat die GEMA nicht das Urheberrecht an diesen oder anderen Titeln. Das kann sie gar nicht haben.

Ich selbst bin seit langem ordentliches Mitglied der GEMA und
weiß, das Urheberrecht ist schwierige Materie.

Stimmt. Das kommt aber auch daher, dass der Begriff oftmals falsch gebraucht wird.
Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, keine Urhebergesellschaft.

Viele Grüße
WoDi

Coldplay verschenken eine Woche lang ‚Violet Hill‘

Urheberrechtlich durch eine Gesellschaft - wie z.B. GEMA -
geschützte Werke gibt es nicht gratis.

Falsch!

Nur ein sehr bekanntes Beispiel aus den letzten Monaten: Coldplay haben die erste Single („Violet Hill“) aus ihrem aktuellen Album sieben Tage lang auf ihrer Homepage zum kostenlosen Download angeboten, sie wurde 2 Millionen Mal heruntergeladen. News dazu:
http://news.bbc.co.uk/1/hi/entertainment/7386422.stm
Und selbstverständlich findet sich „Violet Hill“ bei ASCAP und GEMA wieder, das lässt sich problemlos online nachschauen.
(„Violet Hill“ befindet sich aktuell auf Platz 41 der deutschen Single-Charts.)

Selbst wenn der Autor sein geschütztes Werk verschenken will,
darf er das nicht mehr, wenn er mit einer
Verwertungsgesellschaft einen Vertrag hat.

Das bezweifle ich doch sehr. Hast du dafür Belege?
Täglich verschenken hunderte Künstler ihre GEMA-registrierten Songs im Netz und scheinen damit keine Probleme zu haben. Eine bekannte Webseite, die solche kostenlosen Downloads listet, ist http://www.tonspion.de

gatecrasher

Hallo,

Selbst wenn der Autor sein geschütztes Werk verschenken will,
darf er das nicht mehr, wenn er mit einer
Verwertungsgesellschaft einen Vertrag hat. Bei Anmeldung eines
Werkes schließt er einen Vertrag ab, und legt die
Urheberrechts-Verwertung zu 100% in die Hände der Gesellschaft
(GEMA,SACEM,AKM usw.).

Das ist richtig, allerdings berührt das nicht sein
Urheberrecht. Doch! Lies genau durch: „legt die Urheberrechts-Verwertung zu 100% in die Hände der Gesellschaft (GEMA,SACEM,AKM usw.)“.

Das heißt, die Verwertung seines Urheberrechts liegt bei der GEMA.

Er hat die Verwertungsrechte gegen Kohle abgetreten an die
GEMA o.a.

Das ist auch falsch. Mitnichten hat er die Verwertungsrechte gegen Geld abgegeben, sondern im Gegenteil, er bezahlt die GEMA dafür, dass sie seine Werke urheberrechtlich aus- und verwertet. Er hat das Verwertungsrecht übertragen.

Nur hat das eben mit seinem Urheberrecht nichts zu tun.

Aber wie!! Wenn ein Werk z.B. im Rundfunk gespielt wird, dann bezahlt der Sender für Urheberrecht an die GEMA. Nutzungsrecht findet Anwendung, wenn das Werk z.B. in Verbindung mit Werbung genutzt wird. Dann wird zusätzlich Nutzungsrecht abgegolten - und das nicht über die GEMA, sondern über die Autoren und Verlage direkt.

Wenn ein Musiker beschließt eins oder mehrere seiner Werke
kostenlos zum Download freizugeben, ohne dass bei diesen
Titeln eine Verbindung zur GEMA besteht, dann unterliegen
diese Titel immer noch seinem Urheberrecht und trotzdem ist es
kostenlos und legal, sie runterzuladen.

Mensch, das sag ich ja die ganze Zeit: Ohne Verbindung ja, aber sobald er die Titel gemeldet hat, ist er an die Verwertungsgesellschaft gebunden und hat nicht mehr das Recht, an der GEMA vorbei etwas zu verschenken. Das kann er mit gemafreier Musik machen, aber dann kann er nicht Mitglied in der GEMA sein!

die angefragten Titel sind durch dieses Recht geschützt.

Durch das Verwertungsrecht, nicht durch das Urheberrecht.

Du irrst! Das Verwertungsrecht ist dem Urheberrecht
angeschlossen und noch mal eine ganz andere Baustelle.
Und bitte nicht vergessen: Ich beziehe mich auf die
Angefragten Titel.
Diese sind GEMA-Repertoire und somit geschützt!!

Das habe ich ja nicht bestritten. Nur hat die GEMA nicht das
Urheberrecht an diesen oder anderen Titeln. Das kann sie gar
nicht haben.

Nein, aber sie hat das Recht und den Auftrag, die Werke hinsichtlich dieses Urheberrechtsgesetzes (UrhG) auszuwerten von Autor übertragen bekommen.
Die GEMA heißt:
Gesellschaft für musikalische Aufführungs-und mechanische Vervielfältigungsrechte

Ich selbst bin seit langem ordentliches Mitglied der GEMA und
weiß, das Urheberrecht ist schwierige Materie.

Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, keine
Urhebergesellschaft.

Sowas gibt es ohnehin nicht. Aber das Recht der GEMA auf Auswertung gründet sich auf das UrhG.!
Mein Vorschlag: Lies mal hier.
http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/presse/P…
Jahrbuecher/Jahrbuch_07_08/JB0708_Satzung.pdf

Viele Grüße
Capman42

Urheberrechtlich durch eine Gesellschaft - wie z.B. GEMA -
geschützte Werke gibt es nicht gratis.

Falsch!

Nur ein sehr bekanntes Beispiel aus den letzten Monaten:
Coldplay haben die erste Single („Violet Hill“) aus ihrem
aktuellen Album sieben Tage lang auf ihrer Homepage zum
kostenlosen Download angeboten, sie wurde 2 Millionen Mal
heruntergeladen. News dazu:
Täglich verschenken hunderte Künstler ihre GEMA-registrierten
Songs im Netz und scheinen damit keine Probleme zu haben. Eine
bekannte Webseite, die solche kostenlosen Downloads listet,
ist http://www.tonspion.de

Wenn ein Autor gegenüber seiner Verwertungsgesellschaft evtl. vertragsbrüchig wird, dann ist das was Anderes. Ich erkläre hier nur den rechtlichen Sachverhalt. Und in USA sind die Urheberrechte sowieso ganz anders geregelt.
Grüße
Capman42