Hallo,
Selbst wenn der Autor sein geschütztes Werk verschenken will,
darf er das nicht mehr, wenn er mit einer
Verwertungsgesellschaft einen Vertrag hat. Bei Anmeldung eines
Werkes schließt er einen Vertrag ab, und legt die
Urheberrechts-Verwertung zu 100% in die Hände der Gesellschaft
(GEMA,SACEM,AKM usw.).
Das ist richtig, allerdings berührt das nicht sein
Urheberrecht. Doch! Lies genau durch: „legt die Urheberrechts-Verwertung zu 100% in die Hände der Gesellschaft (GEMA,SACEM,AKM usw.)“.
Das heißt, die Verwertung seines Urheberrechts liegt bei der GEMA.
Er hat die Verwertungsrechte gegen Kohle abgetreten an die
GEMA o.a.
Das ist auch falsch. Mitnichten hat er die Verwertungsrechte gegen Geld abgegeben, sondern im Gegenteil, er bezahlt die GEMA dafür, dass sie seine Werke urheberrechtlich aus- und verwertet. Er hat das Verwertungsrecht übertragen.
Nur hat das eben mit seinem Urheberrecht nichts zu tun.
Aber wie!! Wenn ein Werk z.B. im Rundfunk gespielt wird, dann bezahlt der Sender für Urheberrecht an die GEMA. Nutzungsrecht findet Anwendung, wenn das Werk z.B. in Verbindung mit Werbung genutzt wird. Dann wird zusätzlich Nutzungsrecht abgegolten - und das nicht über die GEMA, sondern über die Autoren und Verlage direkt.
Wenn ein Musiker beschließt eins oder mehrere seiner Werke
kostenlos zum Download freizugeben, ohne dass bei diesen
Titeln eine Verbindung zur GEMA besteht, dann unterliegen
diese Titel immer noch seinem Urheberrecht und trotzdem ist es
kostenlos und legal, sie runterzuladen.
Mensch, das sag ich ja die ganze Zeit: Ohne Verbindung ja, aber sobald er die Titel gemeldet hat, ist er an die Verwertungsgesellschaft gebunden und hat nicht mehr das Recht, an der GEMA vorbei etwas zu verschenken. Das kann er mit gemafreier Musik machen, aber dann kann er nicht Mitglied in der GEMA sein!
die angefragten Titel sind durch dieses Recht geschützt.
Durch das Verwertungsrecht, nicht durch das Urheberrecht.
Du irrst! Das Verwertungsrecht ist dem Urheberrecht
angeschlossen und noch mal eine ganz andere Baustelle.
Und bitte nicht vergessen: Ich beziehe mich auf die
Angefragten Titel.
Diese sind GEMA-Repertoire und somit geschützt!!
Das habe ich ja nicht bestritten. Nur hat die GEMA nicht das
Urheberrecht an diesen oder anderen Titeln. Das kann sie gar
nicht haben.
Nein, aber sie hat das Recht und den Auftrag, die Werke hinsichtlich dieses Urheberrechtsgesetzes (UrhG) auszuwerten von Autor übertragen bekommen.
Die GEMA heißt:
Gesellschaft für musikalische Aufführungs-und mechanische Vervielfältigungsrechte
Ich selbst bin seit langem ordentliches Mitglied der GEMA und
weiß, das Urheberrecht ist schwierige Materie.
Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, keine
Urhebergesellschaft.
Sowas gibt es ohnehin nicht. Aber das Recht der GEMA auf Auswertung gründet sich auf das UrhG.!
Mein Vorschlag: Lies mal hier.
http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/presse/P…
Jahrbuecher/Jahrbuch_07_08/JB0708_Satzung.pdf
Viele Grüße
Capman42