hi leute!
wir überlegen, zu unserer studentischen theaterproduktion auch die livemusik auf cd zu bannen und zum verkauf feilzubieten. aber wir wissen nicht, wie das rechtlich aussieht:
die musik ist ein eigenarrangement von stücken von berlioz und prokoviev.
müssen wir da was beachten?
danke für eure hilfe
jonas