Hallo,
Ich denke Du bist im falschen Brett, aber sei es mal drum…
Hallo, ich habe bei einer Veranstaltung mit der Videokamera
einen Auftritt eines Elvis-Imitators aufgenommen. Er hat
selbst zu Halbplayback gesungen und wäre mit einer
Veröffentlichung z.B. auf youtube oder facebook einverstanden.
Wie ist das mit den Rechten, darf ich so etwas einfach
einstellen?
Hier ist IMHO auch der Veranstalter zu fragen, da er hier ggf. GEMA Gebühren oder sonstiges geleistet hat und als Aufführender auch gewisse Rechte.
darf ich die Aufnahmen auf einer Homepage
verwenden? und wie wäre das bei privaten karaokeaufnahmen
usw.?
Wie gesagt neben dem Künstler bzw. Urheber des Werkes ist im Falle eines Auftrittes auch der Veranstalter zu fragen. Am besten beides schriftlich, das im Nachhinein nicht was anderes behauptet werden kann. Gegen das veröffentlichen haben die wenigsten Künstler eigentlich was, denn es ist ja auch Werbung für Sie. Wie das mit Karaoke aussieht müsstest Du auch die Karaokebar / den Veranstalter und jeden einzelnen Teilnehmer fragen (Stichwort: Recht am eigenen Bild).
Gruß
h.