Hallo liebe Mitglieder,
in einem Seminar in der Uni drehen wir zurzeit einen Kurzfilm. Dieser soll zwar nicht direkt veröffentlicht werden, aber zumindest in der Seminargruppe angesehen werden und ggf. auch Seminargruppen der nachfolgenden Semester zur Verfügung stehen.
Daher wollte ich mal fragen, wie es allgemein so rechtlich mit der Musik, z. B. im Vor- oder Abspann aussieht. Reicht es, den Interpreten und den Titel im Abspann anzugeben? Oder muss man da vorher eine vertragliche Vereinbarung mit dem Produzenten treffen?