Hallo.
Ich habe folgende Frage - leider etwas länger:
An einer Musikschule ( eingetr. Verein ) sind zwei hauptamtliche Lehrer für ein Instrument eingestellt. Ein Kollege A zieht weg, ein neuer soll die zurückgebliebenen Schüler übernehmen. Kollege B teilt den Eltern der Schüler mit, der neue Kollege sei nicht für fortgeschrittene Schüler geeignet( was nicht stimmt )und greift einen großen Teil der Schüler ab. Kollege C erfährt das erst sehr viel später und auch nur zufällig, so spät, dass Reaktionen nicht mehr möglich sind. Der neue Kollege C hat aber aus Eigenleistung sehr viel mehr Neuanmeldungen, während Kollege B Abmeldungen hinnehmen muss und 10 Freistunden hat. B sagt C gegenüber, solange er Freistunden habe, sei C „voll“ und Schüler, die nur zu C wollen sollen auf eine Warteliste. Kollege B ist Betriebsrat und Fachbereichsleiter und nicht kündbar, auch nicht änderungskündbar. B hat 18 Std. im Vertrag stehen, bekommt aber 24 Std. bezahlt, weil er zwischenzeitlich mal kurz so viele Schüler hatte und wegen Betriebsratszugehörigkeit nicht zurückgestuft werden kann.
Meine Frage: Darf Kollege B gegenüber Eltern behaupten, dass Kollege C „belegt“ ist, weil er Freistunden hat? Ist es rechtens, dass Schüler für Kollege C auf eine Warteliste verschoben werden und kann man sich dagegen wehren?
Ist es darüber hinaus rechtens, dass Kollege C Schüler privat unterrichtet, solange er keine Freistunden bezahlt bekommt? Dieses Recht wird Kollege C mit Kündigungsdrohung verwehrt, ist allerdings nicht im Vertrag festgehalten.
Viele Fragen, interessantes Thema
Grüße
T