MUSIKTAUSCH andre frage

Hi,

nach meinen unmutsäußerunegn hab ich nun auch noch ne richtige frage.
Man hört immer, daß es verboten ist dateien bereitzustellen…

Ist es denn genauso verboten sachen daunzulohden (gibt keine andere grammatik), wenn man selbst NIX zur verfügung stellt???

LG Alex:smile:

Hallo Alex,

ja, sofern es sich um eine illegale Quelle handelt. Und davon musst Du in 99% der Fälle ausgehen.

Wenn Du Genaueres wissen willst, googel einfach mal rum. (Urheberrecht)
Ich bin immer noch erstaunt, wie wenig Früchte die Aufklärungsarbeit der Musikindustrie trägt.

Gruss

kumise
(P.S. Ich bin kein Jurist, sondern BWLer)

Hi,

sehr schön zeigt der Fall FTP-Welt,
dass auch der Download aus eindeutig illegalen Quellen nicht ohne juristische Folgen bleibt.

http://www.onlinekosten.de/news/artikel/16207

Gruß

Christian

Ich bin immer noch erstaunt, wie wenig Früchte die
Aufklärungsarbeit der Musikindustrie trägt.

Das ist echt mal ein Euphemismus!

Levay

Hi Levay,

da habe ich noch bessere Sprüche drauf:

Revision durchgeführt, Rückbelastungen in Summe -zigtausend Euro.

Bericht an die Geschäftsleitung:
„Der Vertagspartner konnte durch ausgedehnte Auditierung bei seiner Prozessoptimierung nachhaltig unterstützt werden.“

LOL

Gruss

kumise

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]