Hi!
Auf dem Cover einer CD wird für jeden Musiktitel immer ein Verlag genannt.
Ist das nur eine Copyright-Absicherung? Was machen die Musikverlage sonst noch außer die Rechte am Song verwalten? Kann man über die Musikverlage an Notenmaterial des entsprechenden Songs kommen?
Grüße
Heinrich
Hi,
Auf dem Cover einer CD wird für jeden Musiktitel immer ein
Verlag genannt.
Ist das nur eine Copyright-Absicherung?
Auch.
Was machen die
Musikverlage sonst noch außer die Rechte am Song verwalten?
Reicht das nicht? Wann immer ein Song (von einem anderen Verlag)nachgedruckt werden soll, ist dazu die Genehmigung des Verwalters der Rechte einzuholen. Im Gegensatz zu Aufführungen (die in Deutschland bekanntlich normalerweise über die GEMA abgerechnet werden), ist dafür der Verlag zuständig.
Von dem konkreten Song mal abgesehen, ist das Haupttätigkeitsfeld der meisten Musikverlage natürlich analog zu Buchverlagen: gedruckte Werke herausbringen (also Musikalien, Notenmaterial).
Kann man über die Musikverlage an Notenmaterial des
entsprechenden Songs kommen?
Meistens. Nicht jedes von einem Verlag verwaltete Werk liegt auch in gedruckter Form vor. Aber wenn es gedruckt vorliegt, kommst du über den Verlag ran.
Grüße
Wolfgang
… und Vertrieb der Musik. D.H. Bemusterung von Managern z.B. von Schlagersängern und anderen mit Demos für neues Repertoire. Für den Notensatz werden z.B. auch die Arrangeure und Notensetzer bezahlt. Dafür z.b. darf sich der Verlag dann auch 40 % der GEMA in die Tasche stecken.
Gruß
Stefan
Hallo Heinrich,
mit der Absicherung des Copyrights haben die Verlage nichts zu tun. Das ist, nach Anmeldung bei der GEMA, beim Europäischen Patentamt gut aufgehoben.
Die Hauptaufgabe eines Musikverlages besteht eigentlich darin, das Werk und das dazugehörige Copyright des Autors auszuwerten.
Das kann - wie früher hauptsächlich - über Notendruckausgaben geschehen. Die heutige Praxis zeigt aber, dass sich die meisten Verlage gar nicht mehr die Mühe machen zu drucken, sondern ihr Geschäft auf den Bereich Tonträger verlegt haben (Und wenn doch, dann beteiligen sie die Urheber am Druckgeschäft mit lächerlichen 5-10%, manche zahlen auch gar nichts mehr).
Verlagsverträge sind beispielhaft für Fallen im „Kleingedruckten“.
Im Tonträgerbereich versuchen sie über Koppelungen, sog. Samplers, im Verbund mit Werken anderer Verlage, große Auflagen zu erzielen.
Manche lassen ihre Verbindungen zu Sendern spielen, und versuchen die Musik übers Senderecht (Werbung, Filme, Dokus, usw.)auszuwerten.
Dafür zwicken sie den Urhebern 40% - im Bereich Phono (Tonträger) 50% ab.
Das sieht dann z.B. so aus: Texter 25%, Komponist; 25%, Verlag 50%!
Nicht wenige „Verlage“ gehören zu großen Medienkonzernen und fühlen sich nicht mehr genötigt, irgendeine verlegerische Leistung zu erbringen, sondern sind nur noch Zwischenwirte.
Solche „Schubladenverlage“ haben die Macht ihrer industriellen „Mütter“ hinter sich und spielen diese ziemlich gnadenlos aus! Nach dem Motto „Verleg´ bei uns, sonst geht der Auftrag an einen Anderen!“
Bis Mitte des letzten Jahrhunderts waren die Verlage gar nicht im Copyright drin. Jeder Künstler konnte selbst entscheiden, ob, oder wie er die Beteiligung für die Verlagsarbeit handhabt.
Allerdings ist kein Künstler/Autor verpflichtet zu verlegen. Es gibt auch heute noch (seltene)Konstellationen, wo es ohne Verlag geht. Dann steht nach der Autorenangabe „Manuskript“.
Soweit ein kleines Info zum Thema „Musikverlag“
Beste Grüße
Günther
Auf dem Cover einer CD wird für jeden Musiktitel immer ein
Verlag genannt.
Ist das nur eine Copyright-Absicherung? Was machen die
Musikverlage sonst noch außer die Rechte am Song verwalten?
Kann man über die Musikverlage an Notenmaterial des
entsprechenden Songs kommen?
Grüße
Heinrich