Musikwerke nachahmen - strafbar?

Hallo,

Eine fktive Person A bietet kommerziell ein Musikstück an. Eine fiktive Person B hört dieses und ahmt es (gemäß ihrer Möglichkeiten) nach.

Das so neu entstandene Musikstück ist keine Kopie, aber dem Original doch sehr ähnlich.

B möchte nun das seinerseits produzierte Musikstück kommerziell verwenden.

Ist B dafür zu belangen?

Gib doch einfach einen Hinwes auf das Original, wie es die meisten New-Comer in allen Epochen  taten.So hast DU ein reines Gewissen & verschaffst dem Original-Komponisten Achtung Wertschätzung für seine  Komposition.                                                                                                        
*                                                                                                                                             Denke einfach: WAS würde ICH empfinden, wenn jemand ANDERES MEINE Komposition verändert & es als  SEINE „NEUE“ Komposition ausgibt, OBWOHL sie, ( wie du schreibst)       dem Original sehr ähnlich  ist.Rainy :smile:

Hallo, Magics,

wenn man die Personen nicht kennt  ist schwierig zu urteilen: bei manchen geht es, bei anderen nicht.
Was sagt ihr Gefühl?
Es könnte auch zu Problemen kommen: A hat es geschaffen und B möchte auch daran verdienen, in dem er sein Werk als Grundlage benutzt.

In Liebe Licht 10

Gib doch einfach einen Hinwes auf das Original, wie es die
meisten New-Comer in allen Epochen  taten.So hast DU ein
reines Gewissen & verschaffst dem Original-Komponisten
Achtung Wertschätzung für seine  Komposition.

genau. Wenn man ans geklaute Fahrrad dranschreibt „gestohlen bei Herrn Maier“ ist es nicht wirklich geklaut.

Wer Ironie findet, darf sie behalten…

Hallo,

Eine fktive Person A bietet kommerziell ein Musikstück an.
Eine fiktive Person B hört dieses und ahmt es (gemäß ihrer
Möglichkeiten) nach.

das nennt man dann ein Plagiat (http://de.wikipedia.org/wiki/Plagiat#Plagiate_in_der…).
Wenn B also gerne kostenpflichtige, strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgibt, ist das eine gute Möglichkeit zu sowas zu kommen.

Ohne ausdrückliche, im Interesse von B auch beweisbare (also z.B. schriftliche) Erlaubnis von A läuft da gar nichts!

Gruß
testare_

machst du es dir da nicht ein bissl einfach?
http://de.wikipedia.org/wiki/Coverversion#Rechtsfragen