Tochter (Saxophonspielerin) kommt ihre Mutter in einem Mietshaus besuchen und spielt dann ausgiebig Saxophon. Die Tochter wohnt aber nicht mehr hier; ist auch woanders gemeldet. Kann die Tochter somit als Gastbesucherin weiterhin Saxophon spielen?
Da gelten meiner Ansicht nach die normalen Regelungen.
Tipp: Googlen und Finden 
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/561/437306/text/
http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/musizieren.php
MrCello
Tochter (Saxophonspielerin) kommt ihre Mutter in einem
Mietshaus besuchen und spielt dann ausgiebig Saxophon. Die
Tochter wohnt aber nicht mehr hier; ist auch woanders
gemeldet. Kann die Tochter somit als Gastbesucherin weiterhin
Saxophon spielen?
Hallo,
diese Frage ist nicht so schnell beantwortet, denn es kommt nun auch darauf an, was heißt „ausgiebig“ - 30 min, 3 stunden…? Zudem zu welcher Tageszeit? In welcher Lautstärke (mit oder ohne Verstärker)… Ich würde Ihnen raten, in solch einer kritischen Situation einen Anwalt als sichersten Antwortgeber in Anspruch zu nehmen und eine „Auskunft“ ist meist noch nicht kostenpflichtig. Reines musizieren ist nach meinem Wissen generell auch in Mietshäusern erlaubt.
Viel Erfolg
Gruß loki66