Guten Tag,
angenommen eine 19-jährige Tochter wohnt zusammen mit ihrer Mutter, die nun ALG2 beantragt. Die Tochter erhält 350€ Unterhalt vom Vater (kommt regelmäßig auf ihr Konto). und Geld aus einem Minijob.
Das Kindergeld 184€ trifft auf dem Konto der Mutter ein.
Die Mutter beantragt ALG2, da sie keine Einkünfte hat.
Miete beträgt 560€ (incl. Heizung).
Das Jobcenter teilt der Mutter mit, dass Mutter + Kind eine Bedarfsgemeinschaft sind und rechnet alle Einkünfte zusammen. Das Kind hat aber - incl. Kindergeld - genug Einkommen, um sich selber zu finanzieren (z.B. halbe Miete und halbe Heizungskosten der gemeinsamen Wohnung + 310€ ALG2-Betrag). Nach Abzug seiner Ausgaben bleiben dem Kind 200€ als Überschuss/Taschengeld zum Sparen.
Das Jobcenter will nun, dass das Kind diese 200€ für die Bedarfsgemeinschaft verwendet.
Meine Frage: Warum muss das Kind sein selbstverdientes Taschengeld in die Bedarfsgemeinschaft stecken? Durch das 'zuviel’verdiente Taschengeld fällt es doch aus der Bedarfsgemeinschaft raus, oder?
Muss das Kind diese 200€ in die Haushaltsgemeinschaft abgeben? Wir haben keine Haushaltsgemeinschaft, denn das Kind finanziert sich seine Sachen alle selber, Essen, Kleidung, Fahrtkosten, Hobbys, Waschpulver, etc. Es hat ein eigenes Kühlschrankfach, seine eigenen Lebensmittel (z.B. Kaffee, Joghurt), wäscht seine Wäsche selber etc. Mutter und Kind sehen sich nur 4 mal/Woche. Jeder geht seinen eigenen Weg.
Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, nach der das Kind seine Mutter mitfinanzieren muss? Links zu entsprechenden Gesetzen werden gerne gesehen. Vielen Dank im Voraus.