Guten Tag, liebe Leute.
Hier ein kleiner Fall:
A ist zur Zeit noch in der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten. Er möchte nach seiner Ausbildung seinen erlernten Beruf in Vollzeit ausüben, aber möchte nebenbei (abends oder an Wochenenden) mit seiner neuen Idee, etwas Geld dazuverdienen.
A gestaltet eine Homepage mit seinem Angebot, dass er bei Haushaltsauflösungen, Umzügen, etc. die nicht mehr benötigten Sachen günstig (oder gegen Abholung) einkauft und diese dann sowohl im Online-Shop als auch auf Flohmärkten anbietet.
Benötigt A hierfür eine Genehmigung von irgendeiner Stelle? Ist dies ein Gewerbe?
Liebe Grüße und Danke im Voraus.
Dani