gibt es eigentlich das Recht auf eine eigene Wohnung oder kann das Amt mir die verweigern, wenn dadurch meine Miete steigt?
Ich bewohne zur Zeit ein 9 qm kleines Zimmer in der Wohnung meiner Eltern, mit Untermietvertrag über 95 Euro Miete, möchte jedoch in eine eigene Wohnung in einem anderen Bundesland ziehen.
AA Berlin sagte mir, dass ich dazu die Zustimmung der AA Meck-Pomm benötige. Liegt es in deren Ermessen, darüber zu entscheiden, oder gibt es eine Rechtsgrundlage?
Laut Artikel 11 des Grundgesetztes habe ich ja schonmal das Recht, meinen Wohnort frei zu wählen.
Im SGB 2 steht aber : (2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
Wann ist denn ein Umzug erforderlich?
Wenn meine Eltern das Zimmer als Büro beanspruchen?
Gibt es eine Altersgrenze? Bin 27, habe eine abgeschlossenes Studium und baue mir gerade eine eigene Existenz auf, dazu muss ich jedoch in der Nähe meiner potenziellen Kunden sein und einen vernünftigen häuslichen Arbeitsplatz haben.
Muss ich eigentlich überhaupt begründen, warum ich es für notwendig halte? Oder kann ich mich drauf verlassen, dass mindestens die angemessenen Wohnkosten getragen werden, auch wenn meine Wohnkosten damit von 95 Euro auf ca. 350 Euro steigen werden?
Umzugskosten oderso will ich ja gar nicht, ich hab ja nichts ausser ein paar Büchern.
Apropos: Kann ich denn Zuschüsse für meine Wohnungs-Erstausstattung bekommen oder nur, wenn der Umzug als „erforderlich“ eingestuft wird?
warum solltest du nicht umziehen können??? Wer sollte Dich daran hindern???
Das Arbeitsamt wird Dir allerdings den Umzug nicht bezahlen, wenn du darauf aus bist, es sei denn du hast dort eine Arbeitsstelle bekommen, dann könnte es sein, das Du Unterstützung vom Arbeitsamt bekommst, allerdings hat sich auch einiges getan deshalb solltest Du Dir mal Informationen vom Amt einholen.
Artikel 11 des Grundgesetzes … Den Spass hab ich auch schon gehabt.
Im Endeffekt stimmt das auch, du kannst hinziehen wo du willst, nur bezahlt das Amt halt nicht immer/alles.
gibt es eigentlich das Recht auf eine eigene Wohnung oder kann
das Amt mir die verweigern, wenn dadurch meine Miete steigt?
Ich bewohne zur Zeit ein 9 qm kleines Zimmer in der Wohnung
meiner Eltern, mit Untermietvertrag über 95 Euro Miete, möchte
jedoch in eine eigene Wohnung in einem anderen Bundesland
ziehen.
AA Berlin sagte mir, dass ich dazu die Zustimmung der AA
Meck-Pomm benötige. Liegt es in deren Ermessen, darüber zu
entscheiden, oder gibt es eine Rechtsgrundlage?
Laut Artikel 11 des Grundgesetztes habe ich ja schonmal das
Recht, meinen Wohnort frei zu wählen.
Im SGB 2 steht aber : (2) Vor Abschluss eines Vertrages über
eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige
die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für
die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur
Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich
ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft
angemessen sind.
Wann ist denn ein Umzug erforderlich?
Wenn meine Eltern das Zimmer als Büro beanspruchen?
Gibt es eine Altersgrenze? Bin 27, habe eine abgeschlossenes
Studium und baue mir gerade eine eigene Existenz auf, dazu
muss ich jedoch in der Nähe meiner potenziellen Kunden sein
und einen vernünftigen häuslichen Arbeitsplatz haben.
Muss ich eigentlich überhaupt begründen, warum ich es für
notwendig halte? Oder kann ich mich drauf verlassen, dass
mindestens die angemessenen Wohnkosten getragen werden, auch
wenn meine Wohnkosten damit von 95 Euro auf ca. 350 Euro
steigen werden?
Umzugskosten oderso will ich ja gar nicht, ich hab ja nichts
ausser ein paar Büchern.
Apropos: Kann ich denn Zuschüsse für meine
Wohnungs-Erstausstattung bekommen oder nur, wenn der Umzug als
„erforderlich“ eingestuft wird?
Niemand wird einen Umzug verweigern. Die Kosten muss man aber notfalls selbst tragen. Sie werden in gewissen Fällen auch bei Aufnahme einer Arbeit übernommen. Wenn aber eine Arbeit vorhanden ist, ist nicht erkennbar, weshalb das Amt die Einrichtung zahlen soll, denn der Arbeitnehmer hat dann Einkommen und kann sich der Reihe nach die notwendigen Einrichtungsgegenstände kaufen. Ausserdem ist zu unterstellen, dass der Antragsteller auch bisher Messer, Gabel, Löffel hatte, auch bisher ein Bett hatte, einen Schrank und einen Tisch. Die entsprechende Bettwäsche lag wohl auch vor. Oder will ein arbeitsloser Hilfeempfänger behaupten, er habe bisher auf dem Boden geschlafen, mit den Fingern gegessen und Kaffe aus der hohlen Hand getrunken.
Es wäre zu prüfen, sofern die Voraussetzungen vorliegen, ob nicht über die ICH-AG Hilfen möglich werden.
Die Kosten für einen Umzug möchte ich ja auch nicht erstattet bekommen.
Aber so grundlegende Dinge wie Kühlschrank, Waschmaschine (Herd und Spüle werden ja hoffentlich in der neuen Wohnung vorhanden sein) und Küchenschränke sowie einen Kleiderschrank kann ich bisher nicht mein eigen nennen. Auf 9 qm ist ja nicht viel Platz. Die selbst zusammengeschraubten Sperrholzplattenmöbel aus meinem Studenten-WG Zimmer hab ich meiner damaligen Mitbewohnerin überlassen. Eine Kommode hab ich, einen Freiluft-Kleiderständer und eine ausgelegene Matratze, wo die Federn in den Po pieken *g* Nun ja.
Arbeit ist in sofern vorhanden, dass man zwar Aufträge kriegen kann, aber obs Geld gibt steht in den Sternen. Ich bin Innenarchitektin. Erst wird der Entwurf gebraucht, dann die Kostenkalkulation erstellt und am Ende die Fördermittel überprüft. Meist stellt sich heraus, dass das keiner bezahlen kann, die Rendite zu gering ist oder die Stadt grad kein Geld hat. Also wird der Entwurf halt auch nicht bezahlt. So isses halt. Die Hoffnung stirbt zuletzt, könnt ja mal klappen. Als Alternative hatte ich mal einen Vollzeitjob, unbezahlte Überstunden (12 Stunden Tag) waren selbstverständlich, der zickige Chef inklusive, und das Ganze für 1.300 brutto (900 netto). Konnt ich auch nur in einem möblierten WG Zimmer wohnen. Den Frust tu ich mir nicht mehr an.
Ich würde mir die Möbel gern vom Gehalt absparen aber momentan siehts schlecht aus und wenns mir zusteht wär doch mal was positives.
Das AA hat übrigens damit gedroht, wenn ich umziehe, obwohl sie nicht zustimmen, weil „ich ja bei meinen Eltern wohnen bleiben könnte“, dass dann nur noch der Grundbedarf und keine Miete mehr gezahlt wird. Aber dass sie mir wenigstens die angemessene Miete zahlen müssen: gut zu wissen.
ich stehe gerade vor einem ähnlichen Problem. Mein derzeitiges Zimmer ist zwar immerhin 17 qm groß, aber trotzdem zu klein, so daß ich meine Bücher, Möbel, usw. bei Bekannten im feuchten Keller lagern muß.
Nun war ich gestern im AA, um zu klären, ob die Mietkosten für eine größere Wohnung übernommen werden, die ich in Aussicht hätte. Die Miete dafür wäre aber im angemessenen Rahmen (220 Euro plus 40 Euro Heizung).
Die Antwort der überaus freundlichen Beamten war, „so, nun suchen Sie sich erstmals einen 1-Euro-Job und dann sehen wir weiter, ob wir dem Umzug zustimmen und höhere Mietkosten übernehmen.“