Muss AG auf meine gew. Arbeitszeit eingehen?

Hallo zusammen,
bin momentan noch in Elternzeit und habe vor kurzem einen Teilzeitantrag auf 24 Wochenstunden mit der von mir möglichen Arbeitszeit gestellt. Dieser Antrag wurde abglehent, bin dann zum Anwalt und am Di 2.11. wäre die Verhandlung. Gestern kam nun die Bestätigung, dass meinem Antrag zusgestimmt wird, allerdings ohne die Bestätigung, dass meine Arbeitszeiten auch durchgehen. Mein Anwalt geht nun am Di vor Gericht und will meine Arbeitszeiten verhandeln. Muss mein AG auf meinen Arbeitszeiten Wunsch eingehen, oder habe ich dann „Pech“, wenn er mir andere Zeiten vorschlägt? Wie wäre dann das weitere Vorgehen??
Danke

Hallo zusammen,
bin momentan noch in Elternzeit und habe vor kurzem einen
Teilzeitantrag auf 24 Wochenstunden mit der von mir möglichen
Arbeitszeit gestellt. Dieser Antrag wurde abglehent, bin dann
zum Anwalt und am Di 2.11. wäre die Verhandlung. Gestern kam
nun die Bestätigung, dass meinem Antrag zusgestimmt wird,
allerdings ohne die Bestätigung, dass meine Arbeitszeiten auch
durchgehen. Mein Anwalt geht nun am Di vor Gericht und will
meine Arbeitszeiten verhandeln. Muss mein AG auf meinen
Arbeitszeiten Wunsch eingehen, oder habe ich dann „Pech“, wenn
er mir andere Zeiten vorschlägt? Wie wäre danni

Wenn der Arbeitgeber Sie als eine zuverlässige Arbeitnehmerin einschätzt,und Er ein guter Arbeitgeber
ist auf die wünsche engehen die für beiderseiten von
vorteilhaft ist.

Ein freundliches Hallo zurück!

Leider bin ich mir absolut nicht sicher, ob Du ein Anrecht auf die von Dir gewünschte AZ hast, befürchte aber, dem ist nicht so. In der Elternzeit auf Teilzeit zurückzugehen, ist allerdings dein Recht - also ist es sicher sinnvoll, dass hier dein Anwalt mitspielt. Recht viel mehr kann ich aber nicht dazu sagen - da dann wieder das Individualrecht mitspielt :wink:

Lb. Gruss, RLB