mal angenommen, eine junge Frau - in der Ausbildung - bekommt ein Kind. Damit sie die Ausbildung beenden kann, soll die Elternzeit auf die berufstätige Großmutter übertragen werden - die Vorraussetzungen für die Übertragung dieser Elternzeit werden erfüllt.
Muss der Arbeitgeber der Großmutter diese Elternzeit akzeptieren oder kann er ablehnen?
"Darüber hinaus haben auch Großeltern, die mit ihrem Enkelkind in einem Haushalt leben, dieses Kind betreuen und erziehen und
• ein Elternteil des Kindes minderjährig ist oder
• ein Elternteil des Kindes sich im letzten oder vorletzten Jahr einer Ausbildung befindet, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde und die Arbeitskraft des Elternteils im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt,
einen Anspruch auf Elternzeit, allerdings nur für Zeiten, in denen keiner der Elternteile des Kindes selbst Elternzeit beansprucht. Ein Anspruch auf Elterngeld für die Großeltern besteht allerdings nicht. "