Hallo,
ist die Agentur für Arbeit, die ja ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst ist (oder?), verpflichtet, so wie alle anderen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, in ihren Stellenanzeigen den Satz á la „Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.“ reinzuschreiben?
Wo ist dies evtl. nachzulesen?
Grüße
Terence
Hallo,
ist die Agentur für Arbeit, die ja ein Arbeitgeber im
öffentlichen Dienst ist (oder?), verpflichtet, so wie alle
anderen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, in ihren
Stellenanzeigen den Satz á la „Schwerbehinderte werden bei
gleicher Eignung bevorzugt behandelt.“ reinzuschreiben?
Nein
Wo ist dies evtl. nachzulesen?
Nirgendwo
Öffentliche AG haben bei Bewerberverfahren zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen des § 81 Abs. 1 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html
noch die speziellen Vorschriften des § 82 SGB IX zu beachten:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__82.html
Grüße
&Tschüß
Terence
Wolfgang