Muss alg2 im kassenbuch stehen

Hallo
Bin seit eingigeer Zeit selbständig und bekomme noch ALg2, da meine erzielten einnahmen noch nicht zum Lbene reichen.

Ich führe ein Kassenbuch für meine Einnahmen bzw. Ausgaben. Muss ich dort das erhaltene ALG2 als Einnahmen mit eintragen?

Macht Sinn oder?

Hallo,

meines wissens nicht. Es hat nichts mit dem Geschäftsbetrieb Ihrer Selbstständigkeit zu tun, sondern ist eine Aufzahlung um das Existenzminimum zu erreichen. Es könnte sein, dass Ihre ALG2 Zahlungen auch als "Existenzgründungszuschuss laufen?? Dann gilt das selbe. Es zählt als private Einnahme.
Es ist jedenfalls relevant bei der Einkommensteuererklärung, denn es wird zur Ermittlung der Proggressionshöhe herangezogen.
Bitte noch anderweitig bestätigen lassen, da ich mir nicht 100%ig sicher bin.

Hallo

nein, die ALG2- Leistungen werden bei der ALG2- Berechnung nicht als Einkommen berücksichtigt. Das Jobcenter berechnet (und will Belege sehen für): Betriebseinnahmen minus nachgewiesene notwendige Betriebsausgaben = Gewinn.
Der Gewinn minus Absetz- und Freibeträge = dein auf deine ALG2- Leistung anzurechnendes Einkommen.

Allgemein siehe § 11 SGB II:
„Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch,…

LG

Das kann ich nicht beantworten. Eigentlich bekommt man doch von der Arge Geld zur Selbstständigkeit.Man bekommt doch vorgeschrieben was zu Ein/Ausgaben gehört. LG Conny