Hallo an alle!
Man stelle sich folgende Situation vor:
vor gut 20 Jahren zieht eine Person in die Wohnung einer Mietverwaltungsgesellschaft. Bei der Übergabe wird der neue Mieter gebeten, den fest verklebten Teppichboden (Filzfliesen) unter dem eigenenen liegen zu lassen, weil das Haus so extrem hellhörig sei, dass die unten wohnenden Personen für JEDEN Lärmschutz dankbar seien.
So weit, so gut, so richtig.
Das Haus hat mittlerweile den Besitzer gewechselt, von einem Gespräch weiß heute niemand mehr was.
Wenn die Person nun irgendwann auszieht, muss sie dann den Teppich entfernen und den Boden (Holzdielen) ansehnlich machen? Auch die mehreren Schichten Linoleum in der Küche, die sich dort seit 1913 angesammelt haben?
Im Mietvertrag steht nichts über Bodenbeläge.
Es ist ein alter Vertrag, mit einigen mittlerweile ungültigen Klauseln.
Lieben Dank für Tipps und Erfahrungsberichte
schönen Abend noch
Susanne
Teppichböden gehören nicht zu den Schönheitsreparaturen, also sind sie Vermeitersache
Hallo
Teppichböden gehören nicht zu den Schönheitsreparaturen, also
sind sie Vermeitersache
Worauf stützt sich diese undifferenzierte Behauptung?
vlg MC
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