Muss AN eine Wiedereingliederung machen?

Hallo,

AN war nun 1,5 Jahre krank und möchte nun in ca. 2 Wochen wieder seine Stelle ganz normal antreten. Nun blockt sein Chef ab und meint,er müsse eine Wiedereingliederung vornehmen und ggf. erstmal zum Betriebsarzt. Sein Arzt hat aber gar nichts dagegen, dass er in 14 Tagen seine Stelle (Teilzeit) wieder ganz normal wahrnimmt.

wie ist das rechtlich? Ist AN zu einer Wiedereingliederung verpflichtet und/oder muss er nun zum Betriebsarzt? Er wird schließlich schon fachärztlich versorgt.

Die ganze Zeit hieß es von seitens seines Betriebes: Gute Besserung und er sollte ca. 14 Tage vorher bescheid geben, bevor er wieder kommen kann wegen der Krankheitsvertretung. Von sonst was war nie die Rede. Oder kann sein Betrieb ihn nun evtl. auch noch intern einfach umsetzen, obwohl ihm seine Stelle immer garantiert wurde? Er arbeitet im öffentlichen Dienst.

Vielen Dank für kompetenten Anworten.

Hallo,
wenn Dein Arzt Dich gesund schreibt, kann der AG keine Wiedereingliederung fordern. Weigere Dich aber nicht, Dich vom Betriebsarzt " begutachten " zu lasssen. Da Du nach 1,5 Jahren von der KK ausgesteuert wirst, möchte sich der AG vermutlich nur vergewissern, daß Du nicht nur arbeiten gehst, um finanziell besser gestellt zu sein. Denn nun müßtest Du ja Arbeitslosengeld beantragen…auch, wenn Du in ungekündigter Stellung bist. Wäre gut, wenn Dir Dein Arzt einen Bericht für den Betriebsarzt geben würde.
mfg