Muss AN private Aufgaben des AG bearbeiten?

Hallo Doc,

sorry, ich dachte es wäre allgemein genug, solang ich nicht mit Paragraphen um mich werfe.
Und deinen schelmischen Spruch hättest du dir sparen können.
Hat ja jetzt niemanden außer dir irgendetwas gebracht.

@Wendy,

wenn man die Überstunden abfeiern könnte, würde ich da auch nix sagen, aber man darf/kann keine Überstunden abfeiern. Der Geschäftsführer sieht das als Investition, die man nun mal machen muss, wenn man Karriere machen will.

Anmerkung
Auch hallo.

sorry, ich dachte es wäre allgemein genug, solang ich nicht
mit Paragraphen um mich werfe.

Die Personifizierung muss raus. Also nichts wie ‚Mein AG‘, ‚ich arbeite 300 Stunden die Woche‘… Besser: ‚der AG‘, ‚man arbeitet 300 Stunden die Woche‘ :wink:

wenn man die Überstunden abfeiern könnte, würde ich da auch
nix sagen, aber man darf/kann keine Überstunden abfeiern.

Bzw. die gehören quasi dazu…

Trotzdem ein kleiner Tip: (Fach)Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Und für den Fall der Fälle (=Kündigung) schon mal einen Zeugnisvorschlag beschaffen: FAQ:2027

mfg M.L.

Hallo Marcus,

ok, verstanden. Mach´s nie wieder,-)

Aber, was ist wenn man einfach dem AG sagt, dass man nicht bereit ist für diese Aufgaben unbezahlte Überstunden zu machen, weil diese Art Arbeit im Vertrag nicht festgelegt ist und nichts mit dem Stellenprofil zu tun hat. Kann man dann praktisch seine Sachen packen??

MfG

Julia

Hi

Rein arbeitsrechtlich nein - aber wo ein Wille ist…

LG
Guido

Aber, was ist wenn man einfach dem AG sagt, dass man nicht
bereit ist für diese Aufgaben unbezahlte Überstunden zu
machen, weil diese Art Arbeit im Vertrag nicht festgelegt ist
und nichts mit dem Stellenprofil zu tun hat. Kann man dann
praktisch seine Sachen packen??

Kennen wir den hypothetischen Chef des fiktiven AN? :wink:

Kennen wir den hypothetischen Chef des fiktiven AN? :wink:

Das ist sehr unwahrscheinlich. Woher auch?

Das ist sehr unwahrscheinlich. Woher auch?

Damit war der AG der sündigen (=nicht FAQ 1129 konformen) Fragestellung
gemeint. Und damit auch einige andere Randbedingungen (die man nicht kennen darf :wink: )

mfg M.L.

Damit war der AG der sündigen (=nicht FAQ 1129 konformen)
Fragestellung
gemeint. Und damit auch einige andere Randbedingungen (die man
nicht kennen darf :wink: )

Mmh, als absoluter Neuling gelobe ich Besserung. Und der fiktive AN und AG natürlich auch.

Gruß

Julia

Rein arbeitsrechtlich nein - aber wo ein Wille ist…

Den Willen dürfte der AG nicht haben, da der AN ja sonst gute Arbeit leistet und der AG kein totaler Tyrann o.Ä. ist.
Dem AN geht es nur darum, ob er Unsinn erzählen würde, wenn er sagt:
„Nee, mach ich nicht, guck in den Vertrag, man!“ oder ob er Recht hat und der AG nur kurz darauf aufmerksam gemacht werden muss um das zu klären und eventuell eine andere Lösung für seine privaten Sachen suchen muss.

Hi.

Mal etwas konkreter zu Deiner Frage:

Bei den Dingen, die Du aufzählst handelt es sich meiner Meinung nach um kaufmännische Tätigkeiten im weiteren Sinne. Solche Dinge übergebe ich auch schon mal einem AN, einen Brief schreiben, einen Termin vereinbaren, Kopien anfertigen etc., das ist zumutbar.

Natürlich muss er nicht mein Auto waschen, meinen Hund ausführen oder babysitten, dagegen darf man sich mit Fug und Recht verwahren. Aber Nebenkostenabrechnungen und dergleichen kann mann m.E. schon verlangen.

Dass Du unbezahlte Überstunden machst ist eine völlig andere Geschichte. Und wenn wegen der „Nebentätigkeit“ die eigentlichen Aufgaben liegenbleiben, ist dies sicher nicht im Interesse des AG.

Um Dir einen Tipp zu geben, müsste ich allerdings wissen, was Du erreichen willst: von den Zusatzaufgaben verschont werden, oder die Überstunden bezahlt zu bekommen?

Gruß, Inli

Hallo Inli,

Um Dir einen Tipp zu geben, müsste ich allerdings wissen, was
Du erreichen willst: von den Zusatzaufgaben verschont werden,
oder die Überstunden bezahlt zu bekommen?

Der AN weiß, dass er die Überstunden auf gar keinen Fall bezahlt bekommen würde, weil alle anderen ja auch keine Überstunden bezahlt bekommen. Der AN möchte von diesen Aufgaben „erlöst“ werden,
schon mal, weil kein anderer da ist um ihn/ihr richtig zu erklären, was bei diesen Aufgaben beachtet werden muss und weil er/sie für den AG Telefonate führen muss, bei denen er /sie für die Nachlässigkeit des AG zusammengestaucht wird. Das ist auf Dauer einfach nur besch*****

Gruß

Julia