Muss Anwalt auf Kosten hinweisen?

Hallo!

Meine Frage betrifft die Sachlage, dass man einen ehemaligen Dozenten befragt, weil man eben denkt, dass man hier eine freie Info von einem Anwalt bekommen kann.

Der Dozent beantwortet 2 Fragen und wird dann zunächst nicht mehr befragt. Einige Zeit später wird der Dozent gefragt, ob er wisse, ob die Rechtschutzversicherung seine Bauftragung tragen würde. Daraufhin fordert der Dozent Unterlagen an, weil er sich dem Fall annehmen will. Auf die Beauftragung wird aber verzichtet.

Der Dozent schickt etwa 4 Wochen später eine Rechnung über anwaltliche Beratung. Hätte der Dozent vor Beantwortung der Frage auf diese Kosten hinweisen müssen oder muss der Fragende zahlen?

Danke!

Hallo,

ich frag mal anders, du hast eine kostenpflichtige Leistung in anspruch genommen und gehofft, das sie nichts kostet. Hast du den, in dem Wissen, das man diese Leistung normal nicht geschenkt bekommt, gefragt, ob sie kostenlos ist?

hth

Anwaltliche Leistungen sind grundsätzlich kostenpflichtig.

natürlich ist mir klar, dass anwaltliche Leistungen Kostenpflichtig sind. Wenn ich aber doch einen Anwalt aus meiner Weiterbildung kenne, kann ich ja einfach mal nachfragen, ohne gleich Kosten erwarten zu müssen?!

Hallo,

BGB §612 Vergütung (http://dejure.org/gesetze/BGB/612.html)

_(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen._

Prinzipiell muss ich schon davon ausgehen, dass ein Anwalt für eine Beratung Geld will (das wenigste Geld verdient er mit Prozessen und vom Nett sein wird man nicht reich).

Ob der Paragraf jetzt im Einzelfall greift hängt evtl. noch vom Freundschaftschaftsverhältnis zu dem Dozenten ab.

Viele Grüße

Lumpi

hallo,

ich kenn einen maler aus meinem kegelclub, wenn ich den frage, kannst du mir mal das wohnzimmer streichen, muss ich dann mit kosten rechnen?
Und vorallem, wenn falsch beraten hätte, würde die frage nun lauten, wie nehm ich ihn in die Haftung.

hth

hallo,

ich kenn einen maler aus meinem kegelclub, wenn ich den frage,
kannst du mir mal das wohnzimmer streichen, muss ich dann mit
kosten rechnen?

Ich finde, ein ehrlicherer Vergleich wäre gewesen:

ich kenn einen maler aus meinem kegelclub, wenn ich den frage,
ob Dispersionsfarbe auf Rauhfasertapete hält, muss ich dann mit
kosten rechnen?

Da würde mich doch Deine Antwort glatt interessieren…

Und vorallem, wenn falsch beraten hätte, würde die frage nun
lauten, wie nehm ich ihn in die Haftung.

Im Zweifelsfall gar nicht, und?!

LG
Bommel

@bommel. Danke für die Unterstützung. Ich würde auch sagen, wenn man den Maler fragt welche Farbe man nehmen kann o.ä. Und sich dann im Endeffekt doch entscheidet, das Zimmer zu lassen wie es ist - das wäre ein passender Vergleich.

Ich weiß auch nicht, wenn ich frage von www erhalte, dann bin ich als „Experte“ auf diesem Gebiet angesehen und gebe eine ernsthafte Antwort. Und wenn ich keine habe dann sage ich das oder bin einfach ruhig.

Bislang gab es nur eine Antwort, die tatsächlich weiter helfen könnte auch wenn ich daraufhin davon ausgehen muss, dass ich zu zahlen habe.

Hallo,

nee, der Vergleich hinkt, denn die Beratungsleistung ist beim Handwerker in der Regel keine vergütete Tätigkeit, da er auf Werkvertragsbasis arbeitet.

Das ist beim Anwalt oder Arzt anders. Daher ist es schon richtig, das mit dem erfüllten Werkvertrag zu vergleichen.

Einen Arzt, den ich irgendwo mit einer Bitte um Rat konfrontiere, kann das auch abrechnen - soweit jedenfalls nicht nur ein Gefälligkeitsverhältnis anzunehmen ist. Wenn sich aber einer nicht nur für einen kurzen Rat zur Verfügung stellt, sondern Unterlagen zur Prüfung bekommt, dann spricht das für mich über eine Beratungsleistung über eine Gefälligkeit hinaus.

VG
EK

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Hallo,

letztlich ist es eine Einzelfallentscheidung.

http://www.anwaltsblatt-karriere.de/anwaltsausbildun…

http://www.anwalt.de/rechtstipps/taetigkeit-unter-re…

http://www.kanzlei-arndt.com/steuerberaterhaftungbei…

Hier war der Anwalt nicht in seiner Kanzlei konsultiert worden, aber auch nicht im rein privaten Umfeld (Fitnesstudio, Hund ausführen). Von den Gesamtumständen würde ich eine kurze Frage an den Referenten im Rahmen eines Seminars doch eher dem Gefälligkeitsbereich zugehörig ansehen, eine Frage, die man nicht spontan beantworten kann und aufgrund der Komplexität außerhalb des Seminars noch bearbeitet werden müsste, schon nicht mehr.

VG
EK

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Hallo,

nee, der Vergleich hinkt, denn die Beratungsleistung ist beim
Handwerker in der Regel keine vergütete Tätigkeit, da er auf
Werkvertragsbasis arbeitet.

Das ist beim Anwalt oder Arzt anders. Daher ist es schon
richtig, das mit dem erfüllten Werkvertrag zu vergleichen.

Ich weiß nicht, ob jedem klar sein muss, auf welcher vertraglichen Basis der eine oder andere Dienstleister tätig wird und worin die Unterschiede bestehen. Besser wäre natürlich, wenn es so wäre.
Dieser Punkt wird ja nicht zum ersten mal besprochen. Vermutlich muss der Anwalt nicht sagen: „Hömma, Gerd, ich höre Dir gern zu, aber ich schcike Dir dafür auch ne Rechnung!“. Wär irgendwie fairer, wenn er es täte, dann bliebe auch kein Geschmäckle.
In der Sache hast Du natürlich Recht, und es sogar gut erklärt, Du darfst mein Posting auch als etwas Stichelei verstehen, hat ja auch was gedauert, bis jemand sich meiner Provokation angenommen hat.

Bommel

Hallo!

Ja das ist schon richtig. Ich finde auch, dass da manche Anwaltskollegen etwas unsensibel sind und das ist nicht gut, weil es böses Blut macht.

Es gibt aber natürlich auch die andere Seite. Als Anwalt ist man sehr oft mit einer Mentalität konfrontiert, in der Leute davon ausgehen, man möge doch gratis arbeiten. Selbst wenn man hundertmal auf Kosten hinweist und sich sogar eine Kostenvereinbarung unterschreiben lässt.

Da habe ich mich selbst auch oft darüber geärgert - zuletzt genau letzte Woche. Da wollte jemand Hilfe in einem Verwaltungsverfahren, aber keine Vertretung. War für mich ok, er machte das Verfahren selbst, war allerdings zweimal bei mir zur Rechtsberatung und rief mich ein paar mal an um Ratschläge zu erhalten (welche Unterlagen sind vorzulegen, welche Anträge zu stellen etc.). Vorletzte Woche schicke ich die Rechnung, woraufhin ich letzte Woche einen bitterbösen Anruf und eine Beschwerde über meine Kosten erhielt, Begründung: ich habe nichts gemacht, weil er ja alles selbst gemacht hat. Und das was ich gemacht habe war auch völlig sinnlos, weil er hat ja dann nur das gekriegt, was ihm sowieso zusteht.

Hat mich persönlich geärgert, gebe ich gerne zu. Noch mehr geärgert hat es mich, weil ich nichtmal alles verrechnet habe, was ich lt. Honrorarvereinarung verrechnen hätte dürfen.

So kommt es dann, dass viele Anwälte oder Ärzte die Hand aufhalten, sobald jemand zur Tür hereinkommt…

Gruß
Tom

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