Muss Arbeiter ganzes Berufswissen einsetzen

Ein Szenario:
Ein Angestellter ist Ingenieur. Hat aber nur ein Arbeitsvertrag als „normaler“ Arbeiter (kein Ingenieur-Job) und entsprchend auch nur den „Normal-Lohn“.
Müsste dann der Arbeiter dem Arbeitgeber trotzdem beim Ausüben des „Normaljobs“ sein ganzes Wissen (Ingenieur) zur Verfügung stellen.

Interessante Frage. Oder?

Bin gespannt auf eure Meinungen Fakten.

Gruss
kussji

Moin,

Müsste dann der Arbeiter dem Arbeitgeber trotzdem beim Ausüben
des „Normaljobs“ sein ganzes Wissen (Ingenieur) zur Verfügung
stellen.

Man kann sich auch künstlich dumm stellen. Das verbietet einem keiner. Dürfte aber der eigenen Karriere nicht dienlich sein.

Gruß,
Ingo

Hallo,

die Leistungspflicht bestimmt sich nach dem subjektiven Leistungsvermögen im Rahmen des Vertrags. Wenn die Leistung qualitativ-quantitativ wie meistens nicht genau festgelegt ist, führt der der subjektive Leistungsbegriff zu einer dynamischen Leistungspflicht: Wer überdurchschnittlich leisten kann, ist auch zu überdurchschnittlichen Leistungen verpflichtet. Wer umgekehrt nur unterdurchschnittlich leistungsfähig ist, genügt mit einer unterdurchschnittlichen Leistung seiner Arbeitspflicht.

Ergo: AN muss also nur die Arbeitertätigkeit erbringen, aber unter Einsatz all seiner Fähigkeiten.

Wenn der AN keine Arbeiter- sondern Ingenieurleistungen erbringt, liegt eine konkludente Vertragsänderung vor, die Anspruch auf Ingenieurvergütung mit sich bringt.

VG
EK

Dieter Nuhr
Auf Pflichtverletzungen beruhende Minderleistungen des Arbeitnehmers können geeignet sein, eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen zu rechtfertigen. Der Arbeitnehmer muss unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten.

BAG, Urteil vom 11. 12. 2003 - 2 AZR 667/02 (LAG Hamm, Urteil vom 27. 8. 2002 - 19 [11] Sa 1167/01)

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Moin,

Interessant. :smile: Ich war allerdings von der subtilen Variante ausgegangen. Nicht quasi von etwas, was Arbeitsverweigerung ist.

Ich mag Deine subtile Art mit „Dieter Nuhr“ (nicht ironisch gemeint)

Gruß,
Ingo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

:wink:

schon klar, den Bleistiftstreik kann ja keiner sanktionieren.

Wenn’s dem Ingenör allerdings zu schwör wird, kann das schon böse auffallen, daher kurzes Veto.

VG
EK

Ich geh mal davon aus, dass der MA einem Lügendetektortest in Bezug auf sein Fachwissen absolviert hat.

Dann könnte man es eventuell durchaus als Berbeitsverweigerung deuten, wenn er Sachen nicht macht, die er könnte…