Muss Arbeitgeber VL auf Girokonto überweisen?

Hallo zusammen,

mal angenommen, ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber seit Jahren vermögenswirksame Leistungen. Da nun der erste Vertrag ausgelaufen ist, hat sich der Arbeitnehmer entschieden die VL in seine Hypothek einfließen zu lassen. Nach Willen der kreditgebenden Bank sollen die VL’s nun monatlich auf das Girokonto des Arbeitnehmers überweisen werden, von dem auch die Raten für die Hypothek abgebucht werden. Die Bank würde dann bescheinigen, dass die VL’s tatsächlich auch in die Kreditabzahlung einfließen.
Der Weg ist rechtlich zulässig, da andere Kunden der Bank es auch so machen.
Der Arbeitgeber weigert sich aber jetzt diesen Weg zu gehen, da er die VL’s nur direkt auf ein speziell dafür vorgesehenes Sparkonto überweisen will.
Jetzt meine Frage: Darf der Arbeitgeber die Zahlung von VL’s vom Überweisungsweg abhängig machen?
Kennt jemand sonst eine Möglichkeit das Problem zu lösen?

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Matthias2

Hallo,

Beträge des Arbeitgebers zur VL können nur in spezielle Verträge,
wie z.B. Bausparverträge, Riesterverträge, Aktienfonds, usw. gezahlt. werden. Eine Zahlung auf ein Giro-Konto ist nicht möglich.

siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__2.html

Gruß

Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antwort.
Komisch finde ich aber, dass meine Bankberaterin mir diesen Weg ausdrücklich vorgeschlagen hat, mit dem Hinweis, das würden schon einige Ihrer Kunden so machen. Die Regelung wäre allerdings ziemlich neu.
Naja, dann werd ich wohl doch um den Bausparvertrag nicht rum kommen.

Vielen Dank,

Matthias2

Naja, dann werd ich wohl doch um den Bausparvertrag nicht rum
kommen.

Wieso das? Es geht auch Fondssparen oder ein ganz normaler Bank-Sparplan mit festgelegten Zinsen.

Gruß
Granini

Unsinn…was ist mit Punkt 5 für die Situation die der Fragesteller beschrieben hat?

Natürlich können VL demnach auch zur Kredittilgung im Wohnbaubereich eingesetzt werden.

Gruss HighQ

Hallo,

Nach Willen der
kreditgebenden Bank sollen die VL’s nun monatlich auf das
Girokonto des Arbeitnehmers überweisen werden, von dem auch
die Raten für die Hypothek abgebucht werden.

das ist nicht plausibel. Warum sollte die kreditgebende Bank das wollen? Die interessiert nur, daß das Geld auf dem Kreditkonto eingeht. Der übliche Weg ist, daß die Rate, die vom Konto des Kreditnehmers abgebucht wird, um die VL gemindert wird und der Arbeitgeber direkt auf das Kreditkonto überweist.

Der Arbeitgeber weigert sich aber jetzt diesen Weg zu gehen,
da er die VL’s nur direkt auf ein speziell dafür vorgesehenes
Sparkonto überweisen will.

Das ist nachvollziehbar und entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers. Der verlangt die Überweisung direkt an den das Unternehmen, das die Anlage vornimmt:
http://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__3.html
(Absatz 2)

Gruß
Christian

Unsinn…was ist mit Punkt 5 für die Situation die der
Fragesteller beschrieben hat?

??? - welcher Punkt 5

Natürlich können VL demnach auch zur Kredittilgung im
Wohnbaubereich eingesetzt werden.

sicher - aber nur zur Tilgung von Bausparverträgen.
Aber auch hier erfolgt keine Überweisung aufs Girokonto,
sondern an die Bausparkasse.

Gruss HighQ

Gruß

Hallo,

gem. 5. VermBG, §2, Absatz 5, Buchstabe d, können die VL „zur Erfüllung von Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c bezeichneten Vorhaben eingegangen sind“ (a bis c:
„a)zum Bau, zum Erwerb, zum Ausbau oder zur Erweiterung eines im Inland belegenen Wohngebäudes oder einer im Inland belegenen Eigentumswohnung,
b)zum Erwerb eines Dauerwohnrechts im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes an einer im Inland belegenen Wohnung,
c)zum Erwerb eines im Inland belegenen Grundstücks zum Zwecke des Wohnungsbaus“
verwendet werden. Gem. §3, 3 „(3) Für eine vom Arbeitnehmer gewählte Anlage nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers die vermögenswirksamen Leistungen an den Arbeitnehmer zu überweisen, wenn dieser dem Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung seines Gläubigers vorgelegt hat, daß die Anlage bei ihm die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 5 erfüllt; Absatz 2 gilt in diesem Falle nicht. Der Arbeitgeber hat die Richtigkeit der Bestätigung nicht zu prüfen.“
Also: Wenn die Bank bestätigt, dass dein Darlehen seinerzeit zum Kauf deines Eigentums verwendet wird, sollte dein AG die VL direkt auf das Darlehenskonto überweisen; dann ist nicht mehr fraglich, ob die VL irgendwie mit anderen Geldern „vermengt“ werden und deine Bank sollte in der Lage sein, diesen Geldeingang aufgrund des bei der Überweisung festgelegten „Textschlüssels“ von Deiner eigenen Ratenzahlung zu differenzieren. Auch sollte die Bank in der Lage sein, die ggf. unterschiedliche Wertstellung zu berücksichtigen.
Oder die Bank übernimmt die Haftung dafür, dass Deine VL über Dein Girokonto in jedem Fall immer auf das Darlehenskonto gelangt. Sollte Dein Girokonto mal überzogen sein und die Bank ggf. die Kreditrate „mangels Deckung“ zwecks Erreichung eines „Mahnstatus“ zurückgeben, dann könnten Deine VL zweckentfremdet werden, da diese indirekt Deinen Kontostand reduzieren würden…ist kompliziert…aber rechtlich nunmal durchaus gängige Praxis…sollte Deine Bank verstehen und sich und Dich absichern!
Gruss

El Locador