Muss Arbeitnehmer über eine versuchte Abmahnung informiert werden ?

Er hat aber auch geschrieben

OK, er hätte auch schreiben können: Die „versuchte Abmahnung“ (so wie von Guido beschrieben) und das, was du beschreibst, haben genau nichts miteinander zu tun. Das Endergebnis wäre das gleiche gewesen.

Dem

kann ich mich auch nur anschließen, denn erst vor 3 Tagen hatten wir ein ähnliches Problem:

7 „Gefällt mir“