Muss Arbeitskleidung selbst bezahlt werden...?

Hallo an alle :smile:

Ich arbeite in einer Arztpraxis in der von Beginn an in weißer Kleidung gearbeitet wird. Jede der Helferinnen bezahlt ihre Kleidung bisher selbst.
Nun möchte der Arzt einheitliche, weiße oder auch blaue Arbeitskleidung einführen und möchte, dass ein Teil davon von den Helferinnen selbst bezahlt wird.
Die Begründung ist, dass er absichern möchte, dass auf die Kleidung aufgepasst und sie nicht so schnell mit irgendwelchen Materialien „eingesaut“ wird. (Nebenbei bemerkt: ich habe schon mit vielen Helferinnen zusammengearbeitet und selten welche gesehen, die so sehr auf Sauberkeit und ihr Äußeres bedacht sind wie meine jetzigen Kolleginnen)
Wir sprechen hier außerdem nicht von „nur“ 20,-- €, sondern sicher über 100,-- € da die Arbeitskleidung aus entsprechenden Katalogen sehr teuer ist und es sich um ca. 5 Hosen und 5 Oberteile je Helferin handeln würde.

Eine der Helferinnen befindet sich noch in der Ausbildung und müsste somit die Kleidung doch sowieso bezahlt bekommen, wenn ich nicht irre!?
Die Arbeitsverträge der anderen enthalten keinerlei Klauseln bezüglich der Arbeitskleidung.

Ich habe schon des Öfteren gehört, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet sei, sämtliche Berufskleidung zu zahlen, sobald etwas Spezielles verlangt wird und die Kleidung außerhalb des Arbeitsplatzes nicht getragen werden kann (eigentlich auch die bereits selbst gekaufte weiße Kleidung).
Ich wüsste nun gerne, ob dies tatsächlich rechtlich abgesichert ist und auf welches Gesetz oder §§ sich meine Kolleginnen berufen können (mich selbst betrifft es nicht, da ich an der Rezeption arbeite und keine spezifische Kleidung tragen muss).

Leider sind meine Kolleginnen nicht sehr selbstbewusst, wenn es um solche Themen und Gespräche geht. Ich möchte daher gerne helfen und freue mich auf eure Antworten.

Vielen Dank dafür schon im Voraus,
Sabrina

Hallo Sabrina!

§ 14 des Manteltarifvertrages für Arzthelferinnen beinhaltet folgendes:
„Der Arbeitgeber stellt der Arzthelferin die notwendige Schutz- und Berufskleidung, mindestens jedoch 2 Berufskittel pro Jahr, unentgeltlich zur Verfügung. Ebenso trägt der Arbeitgeber die Kosten der Reinigung der Schutz- und Berufskleidung.“

Daraus schließe ich, dass, wenn die Arbeitnehmer sich fünf Garnituren zulegen wollen (sollen), der Arbeitgeber davon zwei ( pro Jahr!!! )bezahlen muss. Mehr aber auch leider nicht.

Vielleicht könnte man ja folgende Abmachung treffen: Der Boss zahlt alle fünf Garnituren, dafür verzichten die Kolleginnen auf Kostenerstattung für die Reinigung (die Kosten kann man dann von der Steuer absetzen). Nur so ein Vorschlag.

O.a. Vorschrift gilt übrigens auch für die Auszubildenden.

Grüße

Pauli

Hallo

Ich habe schon des Öfteren gehört, dass der Arbeitgeber dazu
verpflichtet sei, sämtliche Berufskleidung zu zahlen, sobald
etwas Spezielles verlangt wird und die Kleidung außerhalb des
Arbeitsplatzes nicht getragen werden kann (eigentlich auch die
bereits selbst gekaufte weiße Kleidung).

Zumeist ist das korrekt. Rectsgrundlage:

§ 670
Ersatz von Aufwendungen

Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

Scheint mir Deiner Schilderung nach auch hier zuzutreffen.

Gruß,
LeoLo

Hallo Sabrina,

hier ist der unterschied zwischen einer Arbeitskleidung, einer Schutzkleidung und einer Zunftkleidung.

Zunftkleidung fällt ja bei euch sicher mal weg.

Bei reiner Arbeitskleidung ist es leider so, dass ein Betrieb lt. Berufsbildungsgesetz nicht dazu verpflichtet ist, Arbeitskleidung zu stellen.
Arbeitskleidung kjannst du steuerlich geltend machen, muss aber nicht vom AG bezahlt werden.
Es sei den er wünscht das jeder ein Hünchenkostüm und eine Blaue Wollmütze trägt, oder alle eine Rote Krwatte mit gelebn Streifen.
Diese Extrawünsche müssen bezahlt werden.

Schutzkleidung muss vom Arbeitgeber bezahlt werden. Bei eine Elkriker der Kittel und der blauman, bei allen Handwerkern die Arbeitsschuhe.
Handschuhe, beim Maler sein Kittel udn seine Hose, usw. usw.

Jetzt ist bei euch die Frage vor was ihr euch schützen müsst.
Für Blut ist ein weisses Gewand ja eher unpraktisch, vor allem nicht abweisend. Ein Metzger trägt hier zum Schutz eine Plastikschurz und Gummistiefel. Ein Sanitäter rote wasserabweisende Kleidung und feste Schuhe. Bei der Bergwachst reissfeste Allwettertaugliche Schutzkleidung-.

Also ihr müsst das schon begründen könen vor was ihr euch schützen müsst udn ob die Kleidung den Schutz erfüllt.

Vielelicht ist es gut das ihr euch mit den Cheffe arrangiert.
Er zahlt jeder 3 Garnituren Pauschal.
Für weitee 2 Garnituren pro Jahr zahlt er euch 50% hinzu.
Wobei er die kaufen soll udn euch dann den Btrag gleich vom Lohn abzeihen :smile:

Grüsse zoomi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo LeoLo!

Kann es sein, dass Du Dich hier vertan hast und einen Paragrafen zitierst, der nicht zutrifft? Denn der § 670 (des BGB, das Du hier wohl meinst), gehört zum 10. Titel des BGB, welcher das Auftragswesen detaillierter ausführt. Sabrina stellte jedoch eine Frage zum Dienst-(Arbeits-)verhältnis, und die Vorschriften dazu befinden sich im 6. Titel (Dienstvertrag) des BGB. Somit kann meiner Ansicht nach kein Arbeitnehmer mit dem § 670 irgendetwas dem Chef gegenüber beanspruchen.

Mich würde Deine Meinung dazu mal interessieren.

Gruß

Pauli

Hallo Pauli,

der Vorschlag klingt vernünftig. Trotzdem aus der Sicht des Steuerheinis noch ein Krümelchen:

„Von der Steuer absetzen“ führt niemals nicht zu einer Verringerung der Steuerlast um den „abgesetzten“ Betrag, sondern maximal zu einer Steuerentlastung in Höhe von (Betrag * Grenzsteuersatz).

Wenn die Werbungskosten bei einem Arbeitnehmer den Pauschalbetrag nicht übersteigen, der ohnehin bei der Veranlagung zur ESt angesetzt wird, ist die Auswirkung genau Null. Dieses kann im Fall von Reinigungskosten für Arbeitskleidung leicht passieren.

Werbungskosten führen nur dann zu einer Steuerermäßigung, wenn überhaupt ESt fällig ist - dieses ist im Fall Azubi nicht immer der Fall. Weniger als Null ESt wird in keinem Fall erhoben.

Schöne Grüße

MM

Schutzkleidung muss vom Arbeitgeber bezahlt werden. Bei eine
Elkriker der Kittel und der blauman, bei allen Handwerkern die
Arbeitsschuhe.
Handschuhe, beim Maler sein Kittel udn seine Hose, usw. usw.

Hallo Zoomi,

mich interessiert das Thema auch.

Wo (in welchem Gesetz) steht denn das der AG die Schutzkleidung bezahlen muss?

Danke für Antworten!

IMBus

Hallo Pauli.

Kann es sein, dass Du Dich hier vertan hast und einen
Paragrafen zitierst, der nicht zutrifft?

Nein, der § ist schon bewußt zitiert worden. Die auftragsrechtliche Bestimmung des § 670 BGB enthält einen allgemeinen rechtlichen Grundsatz, der auch für das Arbeitsverhältnis gilt: Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, kann Ersatz dieser Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist.

Gruß,
LeoLo

Hallo Zoomi,

mich interessiert das Thema auch.

Wo (in welchem Gesetz) steht denn das der AG die
Schutzkleidung bezahlen muss?

Danke für Antworten!

Hi,

steht in der BGV A1 http://www.sidiblume.de/info-rom/bgvr/bgv_a01.htm

Vierter Abschnitt
Persönliche Schutzausrüstungen

§ 29
Bereitstellung

(1) Der Unternehmer hat gemäß § 2 der PSA-Benutzungsverordnung den Versicherten geeignete persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen; vor der Bereitstellung hat er die Versicherten anzuhören.

(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen den Versicherten in ausreichender Anzahl zur persönlichen Verwendung für die Tätigkeit am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden. Für die bereitgestellten persönlichen Schutzausrüstungen müssen EG-Konformitätserklärungen vorliegen. Satz 2 gilt nicht für Hautschutzmittel und nicht für persönliche Schutzausrüstungen, die vor dem 1. Juli 1995 erworben wurden, sofern sie den vor dem 1. Juli 1992 geltenden Vorschriften entsprechen.

Gilt für jeden Betrieb, der in D tätig wird, gleich, in welchem Land er seinen Sitz hat.

Gruß
Daniel

Vielen lieben Dank für eure Hilfe :smile: (OWT)
Vielen lieben Dank für eure Hilfe!