Hallo an alle
Ich arbeite in einer Arztpraxis in der von Beginn an in weißer Kleidung gearbeitet wird. Jede der Helferinnen bezahlt ihre Kleidung bisher selbst.
Nun möchte der Arzt einheitliche, weiße oder auch blaue Arbeitskleidung einführen und möchte, dass ein Teil davon von den Helferinnen selbst bezahlt wird.
Die Begründung ist, dass er absichern möchte, dass auf die Kleidung aufgepasst und sie nicht so schnell mit irgendwelchen Materialien „eingesaut“ wird. (Nebenbei bemerkt: ich habe schon mit vielen Helferinnen zusammengearbeitet und selten welche gesehen, die so sehr auf Sauberkeit und ihr Äußeres bedacht sind wie meine jetzigen Kolleginnen)
Wir sprechen hier außerdem nicht von „nur“ 20,-- €, sondern sicher über 100,-- € da die Arbeitskleidung aus entsprechenden Katalogen sehr teuer ist und es sich um ca. 5 Hosen und 5 Oberteile je Helferin handeln würde.
Eine der Helferinnen befindet sich noch in der Ausbildung und müsste somit die Kleidung doch sowieso bezahlt bekommen, wenn ich nicht irre!?
Die Arbeitsverträge der anderen enthalten keinerlei Klauseln bezüglich der Arbeitskleidung.
Ich habe schon des Öfteren gehört, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet sei, sämtliche Berufskleidung zu zahlen, sobald etwas Spezielles verlangt wird und die Kleidung außerhalb des Arbeitsplatzes nicht getragen werden kann (eigentlich auch die bereits selbst gekaufte weiße Kleidung).
Ich wüsste nun gerne, ob dies tatsächlich rechtlich abgesichert ist und auf welches Gesetz oder §§ sich meine Kolleginnen berufen können (mich selbst betrifft es nicht, da ich an der Rezeption arbeite und keine spezifische Kleidung tragen muss).
Leider sind meine Kolleginnen nicht sehr selbstbewusst, wenn es um solche Themen und Gespräche geht. Ich möchte daher gerne helfen und freue mich auf eure Antworten.
Vielen Dank dafür schon im Voraus,
Sabrina