Muss Arge Wohnungsgröße aus WBS genehmigen?

Hallo zusammen. Ich hab da mal eine hoffentlich einfache Frage. Ich beziehe wegen Krankheit Alg2 und muss umziehen (von zweiter Etage ins Erdgeschoss). Jetzt hab ich ne Frage zur Wohnungsgröße. Ich bin allein, darf aber wohl aufgrund meines Schwerbehindertenausweises eine Wohnung von 60qm haben (80% + MZ G, aG und B). Die nette Dame bei der Arge meinte, nachdem ich ihr § 22 SGB 2 vor die Nase gehalten habe, mir stünden mindestens 10 qm mehr zu. Das wären immerhin 57. 2 Std. später rief sie mich an und meinte das würde im Kreis Recklinghausen nicht gelten. Bundesweite Gesetze gelten also nur in bestimmten Städten. Wusste ich gar nicht. Wenn ich mir jetzt einen Wohnberechtigungsschein hole, in dem ich bescheinigt bekomme das mir 60qm zustehen. Muss die Arge das dann akzeptieren, oder bekomm ich wieder diese schwachsinnige Antwort? Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke schonmal

Hallo. Ich denke mal das auf dem WBS die Bescheinigung nicht gilt. Ich weiß nicht was im Kreis Recklinghausen an qm für ALG2 zählt, mach dich da mal auf dem Einwohnermeldeamt kundig. Liebe Grüße Conny

Hallo reprisal,
die normale qm Zahl wäre ca.45-50. Kommt auf die Arge
an. Dort wird willkürlich entschieden. Ich würde auf die 60qm bestehen. Bei einer schriftlichen Ablehnung einen Beratungsschein vom Amtsgericht für eine Rechtsberatung holen. Kostet 10 E.
Da Du behindert bist, kannst Du auch in den VDK
eintreten. Die vertreten dann Deine Rechte.

Gruß
Wuddel

Hallo, ich denke,es würde folgendermaßen laufen. Die netten Leute vom Amt,können sich wohl tatsächlich auf Ortsabhängige Mietkosten und somit wohl auch auf Größen berufen.Dennoch bin ich der Meinung,daß vor dem Sozialgericht,Sie als Kläger Recht bekommen würden.Was meinen Sie mit 52Stunden?

Hallo Reprisal,

die Arge wird dir sagen, dass der WBS sie nicht interessiert. Mach schriftlich einen Antrag bei der Arge und leg Widerspruch ein.

Du kannst auch mal beim LVR anrufen und dort um Rat fragen wie es aussieht, wenn du einen Schwerbehindertenausweis hast und die Arge dir die Wohnungsgröße nicht zugesteht.

Gruß, DC

Hallo

Die angemessene Wohnungsgröße bestimmt sich nach den Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes. Kommunal darf man davon nach oben abweichen… aber nicht nach unten.

Für 1 Person gelten in Nordrh.-W. nach Urteil des Landessozialgerichts 50 qm als angemessen: http://hartz.info/index.php?topic=5597.0

Aus der dort verlinkten pdf für NRW geht hervor (Seite 5, Punkt 8.2):
„Als geringfügig kann in der Regel eine Überschreitung der angemessenen Wohnungsgröße um bis zu 5 qm Wohnfläche angesehen werden.“

(Da wären es schon 55 qm…)

Ebenfalls unter Punkt 8.2:
„Ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 qm ist wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse einer haushaltsangehörigen Person oder eines nach der Lebenserfahrung in absehbarer Zeit zu erwartenden zusätzlichen Raumbedarfs zuzubilligen: z.B. Jungen Ehepaaren (§ 29 Nummer 7), Blinden, rollstuhlfahrenden Schwerbehinderten, Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern ab vollendetem 6.Lebensjahr.“

Also mit WBS /Schwerbehinderung dürfte es bei 60 qm meines Erachtens keine Probleme geben.
Wichtig ist aber , alles nachweislich schriftlich zu beantragen . Und bei Problemen sollen sie dir ansonsten mal schriftlich (!) die konkrete Rechtsgrundlage dafür nennen, weshalb dir weniger Wohnraum (47 qm ?!) zustehen soll .

Und ansonsten - halt beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfeschein holen und damit zum Fachanwalt Sozialrecht.
Vielleicht habt Ihr aber dort ja auch einen kommunalen Beauftragten für Mitbürger mit Behinderungen, der dem Jobcenter erstmal auf die Füße treten kann, falls sie querschießen :wink:

LG

sorry…