Hallo zusammen. Ich hab da mal eine hoffentlich einfache Frage. Ich beziehe wegen Krankheit Alg2 und muss umziehen (von zweiter Etage ins Erdgeschoss). Jetzt hab ich ne Frage zur Wohnungsgröße. Ich bin allein, darf aber wohl aufgrund meines Schwerbehindertenausweises eine Wohnung von 60qm haben (80% + MZ G, aG und B). Die nette Dame bei der Arge meinte, nachdem ich ihr § 22 SGB 2 vor die Nase gehalten habe, mir stünden mindestens 10 qm mehr zu. Das wären immerhin 57. 2 Std. später rief sie mich an und meinte das würde im Kreis Recklinghausen nicht gelten. Bundesweite Gesetze gelten also nur in bestimmten Städten. Wusste ich gar nicht. Wenn ich mir jetzt einen Wohnberechtigungsschein hole, in dem ich bescheinigt bekomme das mir 60qm zustehen. Muss die Arge das dann akzeptieren, oder bekomm ich wieder diese schwachsinnige Antwort? Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke schonmal