Mein Arzt hat Urlaub.
Die noch erreichbare Sprechstundenhilfe kann mir niemanden nennen, der ihn vertreten würde.
Da es um die Fortführung einer Krankschreibung geht, müsste ich doch aber an jemanden kommen, der meinen Arzt kennt, oder?!
Wer weiß, ob Ärzte verpflichtet sind, bei Urlaub eine Vertretung anzugeben - und ggf. nach welchem „Codex“?
Für Ihre/Euzre Hilfe wäre ich sehr dankbar!