Muss ausgepackte Ware gekauft werden?

Habe mir heute in einem Geschäft einen Bürotacker angesehen, der in einer Schachtel war. Die Verkäuferin meinte, dass ausgepackte Ware gekauft werden muss.

Hi, nein. Soweit kommt es noch. Man darf sogar alles auspacken, um die Ware anzugucken.

Wie oft sind bei den Discountern in den Grabbelboxen die Kleidungsstücke aus der Folie genommen worden und liegen da wahllos herum…

Bei Lebensmitteln ist es natürlich nochmal was anderes.

Vielleicht hat hier jemand noch einen rechtlichen Rat und weiß da bescheid. :wink:

Hast du denn den Tacker gekauft?

Lg n-j

Ja, den habe ich gekauft, weil ich ihn dringend brauchte und nach dem Auspacken festgestellt habe, dass er meinen Wünschen entsprach. Ich bin genau deiner Meinung und hoffe auch, dass hier jemand zu dem Thema einen Paragraphen zitiert.

Wozu jetzt genau? Und was hat ein ausgepackter Tacker mit Logistik zu tun?

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Blödsinn, natürlich darf man das nicht so ohne Weiteres.

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Natürlich, man kauft doch nicht die Katze im Sack…

Lg norma

Und schon ist die Meckerfraktion hier wieder zu gange.

Paragraphen zu dem Thema natürlich. Und das mit Logistik war bestimmt ein Versehen oder was auch immer. Ich finde es ätzend, dass hier Leute rumschwirren, die immer und überall nur Fehler anderer ankreiden.

N-J

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Trotzdem Blödsinn. Viele Einzelhändler gestatten das zwar, aber das ist kein generelles Recht. Das ist wie mit dem Umtausch im stationären Einzelhandel, die meisten Händler bieten das an, aber es gibt deswegen noch lange kein generelles Umtauschrecht.

Die Waren erleiden häufig einen Wertverlust, wenn die Originalpackung geöffnet wird.

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Unten steht was zu dem Thema im Link.

Der Tacker wurde aber bestimmt nicht beschädigt. Und ich denke es ist selten der Fall, dass was kaputt geht.

Im Zweifelsfall kann man ja die Verkäufer fragen. Ich würde trotzdem alles testen vorher.

Lg norma

Rein rechtlich handelt es sich bei den Waren um das Eigentum des Händlers.
Er alleine bestimmt, was damit gemacht werden darf.
Regelmäßig ist davon auszugehen, dass die Inbesitznahme durch den Käufer zum Zwecke des Transports zur Kasse erlaubt sein wird.
Ebenso darf man davon ausgehen, dass jeglicher Umgang mit der Ware, der sich wertmindernd auswirkt, den Käufer zum Schadenersatz verpflichtet.
Wenn das Öffnen der Ware zum Kauf verpflichten soll, dann könnte das im Sinne der AGB möglicherweise Wirkung entfalten. Dazu sind die entsprechenden AGB aber auffällig zu platzieren.

[Nachtrag]
Es gibt ein Urteil des OLG Dsseldorf, das genau diese Formulierung AGB geprüft hat.
Es kam zu dem Schluss, dass diese Formulierung zu unbestimmt sei und den Verbraucher zu sehr benachteilige. Daher wurde dem Verwender einer solchen Formulierung unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt, eine solche unbillige, unbestimmte Formulierung in den AGB weiterhin zu nutzen.

(Quelle: https://openjur.de/u/155643.html)

Ein allgemeines Recht zum Öffnen von Verpackungen? Das wäre mir neu und ich würde mal gerne Urteile oder Paragrafen dazu sehen, die diese These belegen!

[Nachtrag]
Aus dem Verbot, bei (jeglichem) Öffnen einer beliebigen Ware eine Kaufzwang auszusprechen, folgert natürlich nicht das Recht, alles Öffnen zu dürfen.
Selbstredend darf der Eigentümer auch weiterhin das Berühren oder Öffnen seiner Waren untersagen, er darf nur keinen pauschalen Schadenersatz verlangen.
Er darf aber natürlich den real entstandenen Schaden ansetzen.
Dieser kann von 0€ (einwandfreier Verschluss einer Verpackung) über einen gewissen Prozentwert, etwa bei hochwertiger Elektronik (deren Verpackung versiegelt ist und bei der ein Käufer bei einer geöffneten OVP einen Nachlass erwarten wird) bis zum vollen Ersatz, dem eine Kaufverpflichtung gleichkommt (etwa beim Öffnen einer Champagnerflasche).

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Nicht im Zweifel, sondern immer „Bitte, kann ich diesen Tacker mal ausprobieren ?“ . Allenfalls bei einer Faltschachtel ohne Klebestreifen oder Siegel oder vergleichbarer Verpackung könnte man selbst öffnen.

Meist handelt es sich doch heute vielfach um sog. Blister, die nicht zu öffnen sind ohne Beschädigung der VP.

Woher kommt bloß die Selbstsicherheit, im Ladengeschäft könnte man alles ungefragt auspacken und ausprobieren ?
Fragen kostet nichts und es muss nicht gestattet werden. Der Händler wird es dir dann sicher erklären warum das nicht geht oder besser er es nicht wünscht.
Du musst dann da ja nicht kaufen.

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würdest Du etwas kaufen, wenn die Verpackung fehlt, schon mal geöffnet aussieht oder gar beschädigt ist? Fragen ist der beste Weg, denn auch die Verpackung ist Eigentum des Händlers.

Sag mal, seit Du vor kurzem ins Forum kamst. kamen von Dir in der Regel unqualifizierte Antworten und Kommentare. Damit nicht genug, läßt Du Dich auch noch dazu verleiten, User die das berichtigen als Meckerfraktion zu bezeichnen!
Falls Dir das noch nicht aufgefallen ist: w-w-w heißt 1. nicht umsonst so und 2. herrscht hier ein zivilisierter Ton unter den Usern.
Du bist als nicht, wie Du anzunehmen scheinst in einem Forum wie z.B. gute-frage- dingsbums gelandet. ramses90

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Bevor du den Verkäufer gefragt hast? DEN Paragraphen würde ich gern sehen, der dir das gestattet!

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Und noch ätzender finde ich es, dass das Forum von wer-WEISS-was zu wer-GLAUBT WAS ZU WISSEN degradiert ist.

Wenn du so gut informiert bist, liefer doch gleich den Paragraphen dazu. Ansonsten kannst du dir deine Antworten an den Hut stecken!

Ja, vielleicht, denn du offensichtlich nicht.

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Ich habe ja nicht mich, sondern novesia “verteidigt“, ich mag halt dieses ständige auf Fehler hinweisen nicht…

Lg norma

Ach? Wo steht das denn deiner Meinung nach?

Du machst es dir etwas zu einfach. Lies mal:

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Dazu hast du genau gar kein Recht.

Ja in Ordnung, jeder wie er mag. Es kommt auch auf die Verpackung an.

Dann ist es eben so, wie die Mehrheit es sagt. :wink:

@ramses und @christa

Vielleicht habe ich das Konzept hier auch missverstanden.

Ich dachte, jeder kann hier seine Meinung sagen und diskutieren ohne angegriffen zu werden.

Wie in anderen Foren auch.

Dann müsste ich mir nochmal die Regeln durchlesen oder das Forum wechseln.

Lg norma