Muss Bafög zurück zahlen, bekomme ich es trotzdem?

Brauche dringend rat…
Ich habe letztes Jahr Bafög bekommen.
Habe aber im Sommer 2011 meine Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen,musste ALG II beantragen, aber die Anträge haben sich überschnitten und ich habe noch eine Zeit lang zu viel Bafög bekommen. Dieses muss ich natürlich zurück zahlen, habe auch schon eine ratenzahlungsvereinbarung abgemacht.
Meine Ausbildung geht nun am 22.08.12 weiter.
Meine Frage ist nun ob ich jetzt trotzdem wieder einen Antrag stellen kann und ob der auch wieder bewiligt wird.

Ich hoff ihr könnt mir da weiter helfen,
ich danke euch schon mal…:smile:

Hi,

also mit Wiederaufnahme Deiner Ausbildung solltest Du wieder Bafög-berechtigt sein und einen Antrag stellen können. Bei uns (habe mit Stipendienberechnung zu tun) ist es so, dass für den neuen Zeitraum das neu errechnete Stipendium ausgezahlt wird und Altschulden wie vereinbart abbezahlt werden.

Unter Umständen wäre eine Verrechnung (neuer Bafög-Satz abzüglich Rate) sinnvoll, ich kann Dir aber nicht sagen, ob das bei Bafög so gehandhabt wird.

Auf jeden Fall einen Antrag stellen!

figuralis

P.S.: Letztlich kann ich aber nicht nachvollziehen, dass Du zuviel erhaltenes Bafög jetzt abstottern musst, denn man merkt doch eigentlich schnell, wenn man doppelt Geld erhält?

Hallo Escadaroma,

du solltest unbedingt wieder einen Antrag stellen. Wenn du die Bedingungen wieder erfüllst (weil deine Ausbildung weitergeht), wird dir auch wieder Bafög bewilligt.
Die Rückzahlung des zuviel erhaltenen Bafögs läuft in der Regel zu den vereinbarten Raten weiter.

Es wäre natürlich auch denkbar, dass das Amt die beiden Beträge miteinander verrechnet (wenn der geschuldete Betrag nicht zu hoch ist). Aber auch dann ist es wichtig, dass du den Antrag stellst: Denn nur mit gestelltem Antrag hast du Anspruch auf Unterstützung ab 22.8.2012. Stellst du den Antrag erst, wenn du den Rest des zu viel erhaltenen Bafögs zurückbezahlt hast, bekommst du Bafög nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Also: Auf zum Bafögamt und Antrag stellen - und nicht vergessen, dem Sozialamt Bescheid zu geben, damit sie deinen ALG II Bezug rechtzeitig einstellen.

Viele Grüße
tinastar

Dem Grunde nach ja wenn es eine Ausbildung nach dem BAföG ist.