ich weiß nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin - aber bei den Bank-Foren schien auch keines passend, ist ja ein rechtliches Thema und nicht „Finanzen und Börse“?
Also: Angenommen eine Bank bucht jeweils am Jahresanfang einen Betrag, sagen wir 50€, als Depotführungsentgelt ab.
Wenn der Kunde nun das Depot zur Jahresmitte kündigt, hat er dann einen Anspruch darauf, die Hälfte dieses Betrages erstattet zu bekommen? Falls ja, wo wäre das geregelt, wenn die Bank dies verneint?
Wenn der Kunde nun das Depot zur Jahresmitte kündigt, hat er
dann einen Anspruch darauf, die Hälfte dieses Betrages
erstattet zu bekommen? Falls ja, wo wäre das geregelt, wenn
die Bank dies verneint?
Ich würde im Zweifel einfach mal in die AGB und Preislisten der Bank hineinschauen. Und vielleicht hat man bei der Depoteröffnung auch irgendeinen Antrag unterschrieben, von dem man ein Duplikat besitzt.
Also: Angenommen eine Bank bucht jeweils am Jahresanfang einen
Betrag, sagen wir 50€, als Depotführungsentgelt ab.
Ist es sicher, daß es sich um die Depotgebühr für 2007 handelt?
Bei uns werden Depotgebühren nämlich im Nachhinein abgerechnet.
Anfang 2007 erhält der Kunde also die Belastung für das Jahr 2006.
Ginge auch nicht anders, da sich die Gebühr nach der Höhe und der Behaltedauer der Wertpapiere richtet.
Sollte er unterjährig das Depot auslösen werden ihm tag- und betragshöhen genau die Depotgebühren abgerechnet.
Ist das dann Sache der Bank, dass das so gehandelt wird (also bei Euch taggenaue Abrechnung, aber eine andere könnte das anders halten), oder ist das aus einer Rechtsnorm allgemein ableitbar?
Ist das dann Sache der Bank, dass das so gehandelt wird (also
bei Euch taggenaue Abrechnung, aber eine andere könnte das
anders halten), oder ist das aus einer Rechtsnorm allgemein
ableitbar?
Ich habe mir darüber noch nie den Kopf zerbrochen, ob es eine Rechtsnorm ist. Aber ich denke schon.
Allerdings würde es sich hier ohnehin um österreichisches Recht handeln und Du brauchst ja die Auskunft für Deutschland.
Ich bin allerdings davon ausgegangen, daß die Abrechnung nur im Nachhinein möglich ist, daher auch meine Frage an Dich, ob Du sicher bist, daß es sich um eine Vorausgebühr handelt.
Ich bin allerdings davon ausgegangen, daß die Abrechnung nur
im Nachhinein möglich ist, daher auch meine Frage an Dich, ob
Du sicher bist, daß es sich um eine Vorausgebühr handelt.
Ja es handelt sich auf jeden Fall um eine Vorausgebühr. Pauschales Depotführungsentgelt für das laufende Jahr.