Muss Beamter Hauptwohnsitz in Deutschland haben

Liebe/-r Experte/-in,
kurze Erklärung:
Bin Beamtin im Justizvollzug in Baden-W. Habe Lebzeit.
Wollte die 6 Jahre „Beurlaubung“ in Anspruch nehmen und mit Freund für diese Zeit nach Sizilien gehen.
Meine Frage:
Muss ich Deutschland den HAuptwohnsitz angemeldet lassen (da ich ja weiterhin Beamtin bin nur „stillgelegt“) oder reicht es in Deutschland den 2.Wohnsitz anzumelden.
Es geht um die Krankenversicherung, bekomme nur vergünstigten Tarif wenn ich die BRD den HAuptwohnsitz abmelde.

Grüße

Christine

Sorry,da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße

Ja muss, ansonsten bist du nicht mehr vertrauenswürdig und würdest deinen titel abgeben, d.h. du hättest keinen Anspruch mehr auf deine Dienststellung und du kannst nicht wieder in deinen Beruf zurück und hättest keine Ansprüche mehr drauf, so mein letzter stand von 2005