Liebe/-r Experte/-in,
kurze Erklärung:
Bin Beamtin im Justizvollzug in Baden-W. Habe Lebzeit.
Wollte die 6 Jahre „Beurlaubung“ in Anspruch nehmen und mit Freund für diese Zeit nach Sizilien gehen.
Meine Frage:
Muss ich Deutschland den HAuptwohnsitz angemeldet lassen (da ich ja weiterhin Beamtin bin nur „stillgelegt“) oder reicht es in Deutschland den 2.Wohnsitz anzumelden.
Es geht um die Krankenversicherung, bekomme nur vergünstigten Tarif wenn ich die BRD den HAuptwohnsitz abmelde.
Grüße
Christine