Hallo,
eine Frage zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (§6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI):
Muss der Bescheid jedem Arbeitgeber im Original vorliegen?
Angenommen Person A wurde vor 6 Jahren befreit. Damals lag dem Bescheid eine „Durchschrift für den Arbeitgeber“ bei, die der damalige Arbeitgeber erhielt. Nun wechselt A den Arbeitgeber, und der neue will den Bescheid ebenfalls im Original. A hat jedoch nur noch eine Kopie.
Muss jetzt wirklich eine „Originaldurchschrift“ bei der DRV angefordert werden (und solange will der Arbeitgeber Beiträge an die DRV abführen) oder reicht nicht die Kopie? Falls Kopie reicht, wie kann dies dem Arbeitgeber glaubhaft gemacht werden?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank