Hallo,
ich hatte damit ja noch nie ein Problem, daß mir ein (deutscher) Behördenmitarbeiter etwa verweigert hätte, seinen Namen zu nennen. Jetzt berichtet mir aber eine Bekannte davon. Nach dem Namen befragt, habe die (telefonisch) Auskunftgebende strikt verweigert, ihren Namen zu nennen. Ist das denn zulässig? Wie ist die rechtliche Lage?
vielleicht hat Deine Bekannte Ihren Namen ja auch nicht genannt. Allerdings würde ich den Behördenmitarbeiter im Zugzwang sehen, zunächst seinen Namen anzugeben und dann nach dem Namen des Anrufenden zu fragen, wenn der ihn nicht von allein preisgibt.
Wenn man angerufen wird, sollte man sich als Behördenmitarbeiter (und nicht nur der!) grundsätzlich mit Namen und Behörde melden. Vielleicht fehlt der Dame ja eine entsprechende Schulung. Deine Bekannte könnte dem Dienstvorgesetzten ja einen entsprechenden Tipp geben, die Telefonnummer hat sie ja.
Grundsätzlich heißt es aber „öffentliche Verwaltung“. Das gilt auch für die Namen der Mitarbeiter, die nicht zu verheimlichen sind, es sei denn, es war der BND, bei dem Deine Bekannte anrief.
also, es war nicht der BND sondern eine Botschaft, in der sich eine Mitarbeiterin derart „geziert“ hat.
Der Name meiner Bekannten war bekannt, stand ja auch auf dem Aktenvorgang. Und ich hatte sie ausdrücklich gebeten, in solch einem Telefonat immer nach dem Namen zu fagen, nicht um jemanden was am Kittel zu flicken, sondern damit man weiß, mit wem man telefoniert hat, daß man eine Personn nennen kann, wenn man wieder anruft und sich auf eine frühere Auskunft beziehen möchte etc. pp. Der Möglichkeiten sind viele.
Und meine Bekannte hat mir glaubhaft versichert, obwohl sie ausdrücklich nach dem Namen gefragt hat, hat man ihr den ebenso ausdrücklich nicht genannt, verweigert.
Und das war eigentlich der Kern meiner Anfrage: nicht nur, daß es sich aus Höflichkeit gehört, seinen Namen zu nennen; wenn man extra noch mal danach gefragt wird, erst recht, ihn aber zu verweigern? Ich sage das mal sanft: Dieses ist nicht zulässig! Kann nicht zulässig sein, in unserem Staate, in dem doch (fast) alles geregelt ist. Und da soll´s keine Anweisung geben, keine Vorschrift geben?
Oder sehe ich das falsch?
Gruß Antal
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also da würde ich mal einschränken und sagen: ob Botschaften auch zur „öffentlichen“ Verwaltung in dem Sinne gelten, den ich meinte, kann ich nicht beantworten. Für Botschaften und deren Personal gelten m.E.n auch andere Rechtsvorschriften, als für den inländischen öffentlichen Dienst. Auf den Internetseiten der Botschaften wirst Du auch kaum die Namen und Telefonnummern der Botschaftsmitarbeiter finden, wogegen Du die bei den Verwaltungen, die einen (ordentliche) Internetauftritt haben, immer finden wirst. Von etlichen Ausländern weiß ich jedenfalls, dass es normal zu sein scheint, dass das Personal deutscher Botschaften nicht gerade freundlich zu ihnen ist. Dann muss man sich am Telefon erst recht nicht an Höflichkeitsfloskeln wie Vorstellung halten.