… erfolgen?
Hallo liebe Experten, ich habe mir vor Kurzem eine Etagenheizung einbauen lassen. Muss man bei einer solchen Heizung einen jährlichen Abgastest machen lassen. Ich bin für jeden Tipp dankbar. Liebe Grüße
… erfolgen?
Hallo liebe Experten, ich habe mir vor Kurzem eine Etagenheizung einbauen lassen. Muss man bei einer solchen Heizung einen jährlichen Abgastest machen lassen. Ich bin für jeden Tipp dankbar. Liebe Grüße
Hallo Monika!
In Österreich ist bei einem Etagenherd kein Abgastest
zu machen. Es gibt aber Rauchfangkehrer die in ihrem Kehrbezirk darauf bestehen.
Einfach mal beim Rauchfangkehrer nachfragen.
Hallo Monika, Du musst Deine Frage noch
vervollständigen !
Was ist das für eine Heizung ?
z.Bsp.: Gas oder Öl , Ist es eine Brennwert-Heizung ?
(Brennwert ist Raumluft-unabhängig hat doppelwandigen
Schornstein )
MfG Filtermemon
Ja
gruss
Christian
Hallo,
kommt auf die am Gerät fest eingestellte
Wärmeleistung an. Zuständig ist der BZ-Schornsteinfegermeister.
mfG
Bühler
Hallo,
zum Anfang,
http://www.haustechnikdialog.de/Forum/t/134798/Abgas…
Um eine zuverlässige und Funktion der Heizungsanlage
zu gewährleisten ist der Heizkessel einmal jährlich
durch einen Fachmann zu warten. mit Wartungsvertrag.
„Der Wissende weiß und erkundigt sich, aber der Unwissende weiß nicht einmal, wonach er sich erkundigen soll.“ (Samos)
Gruß Horst
Sorry, keine Ahnung !
zu deiner sicherheit würde ich es machen. zur sicherheit frage einmal deinen bezirksschornsteinfegermeister
lg
Hallo Monika
Soweit ich weis ist bei Vermietung eine jährliche Wartung vorgeschrieben.
Dabei wird eine Abgasmessung gemacht und gegebenenfalls das Gerät
eingestellt. Wenn du eine Ölhzg. hast wäre jedoch eine jährliche Wartung
zu empfehlen.
nein nicht jedes jahr in deiner situation alle 4jahre
Liebe Frau Christmann,
der Einbau der Gastherme, ich nehme an, dass Sie das mit Etagenheizung meinen, ist auch vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister abnehmen zu lassen. Früher war eine Abgasmessung jährlich notwendig, heute m. E. alle 2 Jahre. Fragen Sie einfach den Schornsteinfeger. Der macht sie Ihnen, bzw. müssen Sie ihm diese vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo , Festbrennstofföfen unter 15 kW werden nicht eingemessen , über 15 kW nur nach Einbau einmalig so ist dr jetzige Stand dr Dinge
MfG Uwe feil
Hallo Monika.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine Gas- Brennwertanlage handelt, wohl kaum Öl als Brennstoff. Der Leistungsbereich liegt vieleicht bei 4-12 kw. Dann gibt es noch die Frage Raumluftabhängig oder Raumlurtunabhängig. Dabei wird die Verbrennungsluft von außen angesaugt. Das alles muß der Kaminkehrer nachprüfen und dann auch die erste Abnahme mit Abgastest machen. Da die Anlaqge sich vorwiegend selbst überwacht, ist die nächste Prüfung erst in 2 oder 3 Jahren fällig. Die Prüfkosten sind gering, das erreichte Fefühl für Sicherheit, Funktionssicherheit und Energieeffizenz überwiegt bei weitem. Der Kaminkehrer, nun auch Energieberater gibt gerne Auskunft.
Gruß Wig
Hallo Monika,
gemäß Bundesimmisionsschutzgesetz ist jeder Betreiber einer Heizungsanlage verpflichtet, diese 1-mal jährlich
durch einen „Fachkundigen“ überprüfen zu lassen!
Als Fachkundiger zählt nur jemand, der mit den Funktionen und den Einstellungen des Heizgerätes vertraut, bzw. darauf geschult ist. Die Abgaskontrolle durch den Schornsteinfeger(bei modernen Brennwertgeräten nur alle 2-3 Jahre) hat mit der Forderung des BImSchG nichts zu tun, da der S.F. nur den „Istzustand“ der Anlage feststellt, aber keine Einstellungen der Verbrennung o.ä. vornimmt.
Da es sich bei deiner Etagenheizung vermutlich um ein
Gasbrennwertgerät mit Plattenwärmetauscher für den Warmwasserbetrieb handelt, kann ich dir nur empfehlen,
den Werkskundendienst des Geräteherstellers spätestens alle 2 Jahre eine Komplettwartung durchführung zu lassen. Vertraue bitte nicht auf einen „Wald-und Wiesen“ Heizungsbauer, der meint das er das auch kann!
Ich selbst bin Kundendiensttechniker bei der Fa. Weishaupt, kenne also auch die „Stärken“ und Schächen der meisten Heizungsbauer. Grundsätzlich hat sich meiner Ansicht nach das Prinzip eines Wartungsvertrages mit dem Heizgerätehersteller als die beste Lösung herausgestellt, da dann der Kunde mit Sicherheit einen Fachmann für seine Heizungsanlage hat. In der Regel liegen solche Wartungsverträge für solche Anlagen bei ca. 300.-€ pro Jahr, haben aber praktisch eine Art „Versicherung“ in sich, denn bei einer Störung des Gerätes werden nur die erforderlichen Ersatzteile berechnet, keine Arbeitszeiten, Fahrzeiten oder Überstundenzuschläge etc. (Das ist jedenfalls bei Weishaupt so!)
Fazit: Wartungsvertrag mit dem Gerätehersteller abschließen, Wartungsintervall 1 x jährlich !
Gruß
Gerd
Hallo Frau Christmann,
man hat Ihre Frage an mich weitergeleitet.
Leider reicht Ihre Beschreibung „Etagenheizung“ für eine eindeutige Information nicht aus.
Ich nehme an, es handellt sich um eine Gastherme. (Sie wird mit Gas beheizt, man hört wie sie gezündet wird und dann sieht man die Flmmen brennen).
Diese Gastherme sollte einmal im Jahr von einem zugelassenen Fachmann gewartet werden. Bei enem Fehler ohne Wartung würde sonst im sschlimmsten Fall Gas austreten und in die Wohnung gelangen. Ein Abgastest ist hier meiner Kenntnis nach nicht erforderlich.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Sie eine Heizungsanlage mit einem Gasbrenner haben, der vergleichbar mit einer Olhgeizung ist. Diese Anlagen sind in der Regel größer -vom Heizwert-. Für die Anlagen istes Vorschft alle 2 Jahre einen Abgastest zu machen. Bis zum 31. Dez. diesen Jahres muss der vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Ab dem 1. Januar 2013 kann die Abgasmessung auch von einer Heizungsfirma durchgeführt werden. Die Fa. muß aber eine Zulassung für die Prüfung haben. Sie muß einen Beleg ausstellen, der dann dem Schornsteinfeger als Nachweis zugeschicken ist.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Erklährung geholfern zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Hans HT