Muss bei Umtausch erneut Versandkosten gezahlt wer

Hallo,
bei einer Bestellung im Internet muss laut Fernabsatzgesetz der Verkäufer bei Rücksendung die Kosten für Rückversand der Ware übernehmen. Was ist jedoch, wenn jemdand bspw. ein paar Schuhe im Wert von über 40€ bestellt und diese Person diese umtauschen möchte, weil sie nicht passen? Muss sie das Rückporto selber tragen? Oder kann ihr, wenn sie die Schuhe der zweiten Lieferung nimmt, die Versandkosten der Umtauschlieferung zusätzlich in Rechnung gestellt werden, so dass sie zweimal Porto zahlt?

Gruß Jens

Hallo,

bei einer Bestellung im Internet muss laut Fernabsatzgesetz
der Verkäufer bei Rücksendung die Kosten für Rückversand der
Ware übernehmen. Was ist jedoch, wenn jemdand bspw. ein paar

nicht ganz richtig. Das Fernabsatzgesetz ist längst im BGB aufgegangen und die Rücksendekosten trägt der Käufer nur, wenn der Verkäufer im diese auferlegt.

Schuhe im Wert von über 40€ bestellt und diese Person diese
umtauschen möchte, weil sie nicht passen? Muss sie das
Rückporto selber tragen? Oder kann ihr, wenn sie die Schuhe
der zweiten Lieferung nimmt, die Versandkosten der
Umtauschlieferung zusätzlich in Rechnung gestellt werden, so
dass sie zweimal Porto zahlt?

Beachte bitte, dass das Gesetz ein Widerufssrecht, nicht aber ein Umtauschrecht einräumt. Die Kosten der Rücksendung hätte der Käufer zu zahlen, sofern dies so vereinbart war. Alles was danach passiert hat mit dem Widerruf nichts zu tun.

Gruß

S.J.

Guten Tag,
was meinen Sie damit, wenn der Verkäufer ihm diese auferlegt? Ich habe mal gelesen, dass sobald der Produktwert oder Bestellwert (bin mir nciht sicher) 40€ übersteigt der Verkäufer die Rücksendung bezahlen muss.

Wenn jemand den Artikel also nicht zurücksenden möchte ohne Ersatz, sprich vom Widerrufsrecht gebrauch machen möchte, sondern umtauschen, kann derjenige die Versandkosten umgehen, indem er doch zuerst von dem Widerrufsrecht gebrauch macht und sich dann den Artikel nochmal neu bestellt?

Gruß Jens

Hallo,

was meinen Sie damit, wenn der Verkäufer ihm diese auferlegt?
Ich habe mal gelesen, dass sobald der Produktwert oder
Bestellwert (bin mir nciht sicher) 40€ übersteigt der
Verkäufer die Rücksendung bezahlen muss.

das stimmt „ein wenig“. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html Zitat: „Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt […]“

Daraus ergibt sich keineswegs ein Automatismus. Es ist rechtlich zulässig, dass etwas entsprechendes vereinbart wird, was auch die Regel ist.

Wenn jemand den Artikel also nicht zurücksenden möchte ohne
Ersatz, sprich vom Widerrufsrecht gebrauch machen möchte,
sondern umtauschen, kann derjenige die Versandkosten umgehen,
indem er doch zuerst von dem Widerrufsrecht gebrauch macht und
sich dann den Artikel nochmal neu bestellt?

Verstehe ich nicht. Ich unterstelle mal, dass der Warenwert über 40 Euro ist und die Rücksendekosten dem Käufer auferlegt wurden:

In dem Fall muss der Käufer die Rücksendekosten tragen. Damit ist der Widerruf erfolgt. Was danach passiert, hat mit dem ersten Kaufvertrag nichts mehr zu tun.

Gruß

S.J.

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