Hallo,
was meinen Sie damit, wenn der Verkäufer ihm diese auferlegt?
Ich habe mal gelesen, dass sobald der Produktwert oder
Bestellwert (bin mir nciht sicher) 40€ übersteigt der
Verkäufer die Rücksendung bezahlen muss.
das stimmt „ein wenig“. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html Zitat: „Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt […]“
Daraus ergibt sich keineswegs ein Automatismus. Es ist rechtlich zulässig, dass etwas entsprechendes vereinbart wird, was auch die Regel ist.
Wenn jemand den Artikel also nicht zurücksenden möchte ohne
Ersatz, sprich vom Widerrufsrecht gebrauch machen möchte,
sondern umtauschen, kann derjenige die Versandkosten umgehen,
indem er doch zuerst von dem Widerrufsrecht gebrauch macht und
sich dann den Artikel nochmal neu bestellt?
Verstehe ich nicht. Ich unterstelle mal, dass der Warenwert über 40 Euro ist und die Rücksendekosten dem Käufer auferlegt wurden:
In dem Fall muss der Käufer die Rücksendekosten tragen. Damit ist der Widerruf erfolgt. Was danach passiert, hat mit dem ersten Kaufvertrag nichts mehr zu tun.
Gruß
S.J.