… Erbengemeinschaft zustimmen , oder kann der Haupteigentümer(5/12) einseitig einen entsprechenden Eintrag ohne Zustimmung der anderen Eigentümer vornehmen ?
Hallo,
ich schätze, 5/12 ist auf jeden Fall zu wenig zum Einziehen gegen den Willen der anderen Eigentümer, da es weniger als die Hälfte ist, somit nicht einmal eine absolute Mehrheit besteht.
Ich vermute sogar, dass alle Eigentümer zustimmen müßten, da bin ich mir aber icht sicher.
Kann mir aber anders nicht die teils sehr langwierigen Immobilienstreitigkeiten bei Erbengemeinschaften erklären.
Sorry, dass ich nichts Fundiertes beitragen kann, bin kein Anwalt
Gruß, Hovke
Hallo,
Soweit ein (Wohnungs)Recht bewilligt werden soll muss die gesamte Erbengemeinschaft mitwirken. Ein Erbe selbst mit einer Quote von 99/100 - mal abgesehen davon das diese nicht im Grundbuch verlautbart wird - kann alleine da nichts wirksam bewilligen.
ml.