Wenn ein Goldankäufer zur Scheideanstalt sein Gold bringt, muss er die MwSt die er mit ausgezahlt bekommt geltend machen, oder besteht bei Gold eine gesonderte Regelung?
Nach meiner Kenntnis ist Gold von der Mwst. befreit. Dies gilt für Münzen und Barren und ich denke, auch für Gold als Industrierohstoff. Aber alle Angaben ohne Gewähr.
Wenn ein Goldankäufer zur Scheideanstalt sein Gold bringt,
muss er die MwSt die er mit ausgezahlt bekommt geltend
machen, oder besteht bei Gold eine gesonderte Regelung?
Hallo,
In der Deutschen Region kann ich dir leider nicht weiterhelfen
Gruss DON
Wenn ein Goldankäufer zur Scheideanstalt sein Gold bringt,
muss er die MwSt die er mit ausgezahlt bekommt geltend
machen, oder besteht bei Gold eine gesonderte Regelung?
Hallo,
kurze Antwort JA.
Gruss Oli
Wenn ein Goldankäufer zur Scheideanstalt sein Gold bringt,
muss er die MwSt die er mit ausgezahlt bekommt geltend
machen, oder besteht bei Gold eine gesonderte Regelung?
Hallo,
sorry das ich erst jetzt antworte. Ich lange Zeit krnk und dann bei der Kur. Die Antwort auf Ihre Frage ist kurz. JA. Jede MWSt muss geltend gemacht werden.
Gruss Oli
Wenn ein Goldankäufer zur Scheideanstalt sein Gold bringt,
muss er die MwSt die er mit ausgezahlt bekommt geltend
machen, oder besteht bei Gold eine gesonderte Regelung?
Es kommt der Paragraph 13b Umsatzsteuergesetz zwingend zur Anwendung (reverse-charge-Verfahren), anderfalls macht sich der Leistungsempfänger der Steuerhinterziehung schuldig.