Muß Beratungsprotokoll ausgehändigt werden ?

Hallo,
seit November 2007 muss ein Beratungsprotokoll geführt werden. In welcher Form muss es dem Bankkunden ausgehändigt werden?
Welche Form muß es haben? Schriftlich ? Abschrift an den Kunden?
Wo verbleibt das Beratungsprotokoll ?
Muß Kunde es unterschreiben?

Hallo,

ich gehe davon aus, es handelt sich um eine Kunde-Bank Beziehung, wobei der Kunde als Privater eingestuft ist.
Die Schriftformerfordernis kommt dann erst zum 1.1.10. Dann muss der Kunde auch unterschreiben und die Protokolle werden jedem ausgehändigt.
Seit Mifid Einführung 2007 muss die Bank den Anlageprozess dokumentieren, dass sie eine Beratung gemacht hat und die empfohlenen Produkte „suitabel“ für den Kunden. Zwingend ist die Schriftform nicht,aber die übergabe ausreichender Informationen vor der Orderabgabe schon.
Ich hoffe das hilft etwas.

Gruss