Guten Tag,
mein Gewerbe (Handwerk) ruht zur Zeit.
Mein freundlicher Versicherungsfachmann meinte ich müsse die Beiträge für die BHV weiter zahlen.
Komme da nur raus wenn ich das Gewerbe abmelde.
Ist das so richtig oder kann man die Beiträge auf unbestimmte Zeit aussetzen?
das kommt darauf an, wie der Beitrag berechnet wird. Wenn er nach Lohnsumme, Umsatz, Anzahl der Arbeitnehmer berechnet wird, ist es üblich ist, dass der Beitrag verringert bzw. ausgesetzt wird.
Jetzt hab ich jemanden erreicht, muss eine Meldung des versichungspflichtigen Arbeitverhältnisses mit der bitte um Aussetzung der Beiträge solange das Gewerbe ruht, an die Versicherung schicken.
Gruß