Muss Betriebsrats Einstellungsablehnung begründen?

Die Sprecherin des Arbeitgebers erklärt einer Kollegin dass die Wiedereinstellung einer Wunschkollegin (nach deren Kündigung vor einigen Monaten wegen massivem Konflikt mit ihrer Abteilungsleiterin) vom Betriebsrat rigoros abgelehnt wird. Dieser Aussage kann vertraut werden und sie ist nicht als Ausrede zu werten.

Da die Abteilungsleiterin mittlerweile suspendiert wurde, würde die Kollegin sich wieder bewerben und erfährt nun, dass die im Betriebsrat noch befindlichen Seilschaften der suspendierten Abteilungsleiterin diese Wiedereinstellung ablehnen. Darf ein Betriebsrat die Wiedereinstellung einer qualifizierten Kollegin an die alte Stelle verhindern und wenn ja, muss er es begründen? Kunden dieses Unternehmens befürworten die Wiedereinstellung sehr. Können Sie die Begründung einfordern?

Darf ein Betriebsrat die Wiedereinstellung einer
qualifizierten Kollegin an die alte Stelle verhindern und wenn
ja, muss er es begründen?

Ja, aber nur ggü. dem AG gem. § 99 Abs. 3 BetrVG. Der Katalog der Ablehnungsgründe findet sich in Abs. 2
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html

Kunden dieses Unternehmens
befürworten die Wiedereinstellung sehr. Können Sie die
Begründung einfordern?

Was - bitte sehr - gehen KUNDEN derartige betriebsinterne Vorgänge an ?

&Tschüß
Wolfgang

off topic
Hi!

Was - bitte sehr - gehen KUNDEN derartige betriebsinterne
Vorgänge an ?

Mir fällt da ein beispiel ein.
In einem Callcenter existiert eine Abteilung für die Firma Voodoophone, klassisches Outsourcing halt.

Da der Kunde König ist, hat er ein Mitsprache"recht" bei den Einstellungen…

VG
Guido

Herzlichen Dank für die rasche Antwort und den Hinweis auf den nützlichen Link.
Die Sache mit den Kunden verhält sich in diesem Falle so, dass sie als direktes Gegenüber der Kollegin in der Vergangenheit eben voll vertraut haben und sie deshalb wieder zurück wünschen. Wenn der Arbeitgeber das eigentlich befürwortet, kann der Betriebsrat ohne Zutreffen einer dieser Gründe aus Absatz 2) 1 bis 6 ja dann wohl nicht mehr blockieren.

Wenn der Arbeitgeber das eigentlich befürwortet,

kann der Betriebsrat ohne Zutreffen einer dieser Gründe aus
Absatz 2) 1 bis 6 ja dann wohl nicht mehr blockieren.

Da wohl niemand von uns die Beweggründe des BR kennt, ist es müßig, über die Beweggründe des BR zu spekulieren. Der AG muß, wenn er die AN’in entgegen der Verweigerung des BR einstellen will, die Zustimmung des BR gem. § 99 Abs. 4 durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.

&Tschüß
Wolfgang

Hi!

Was - bitte sehr - gehen KUNDEN derartige betriebsinterne
Vorgänge an ?

Mir fällt da ein beispiel ein.
In einem Callcenter existiert eine Abteilung für die Firma
Voodoophone, klassisches Outsourcing halt.

Da der Kunde König ist, hat er ein Mitsprache"recht" bei den
Einstellungen…

Hallo Guido,
netter Versuch, aber juristisch höchstens im Binnenverhältnis zwischen Callcenter und Voodoophone relevant. Die Rechte nach BetrVG des BR beim Callcenter können durch solche Absprachen aber nicht eingeschränkt oder gar ausgehebelt werden.

VG
Guido

&Tschüß
Wolfgang

Hi!

netter Versuch, aber juristisch höchstens im Binnenverhältnis
zwischen Callcenter und Voodoophone relevant. Die Rechte nach
BetrVG des BR beim Callcenter können durch solche Absprachen
aber nicht eingeschränkt oder gar ausgehebelt werden.

Deshalb setzte ich das „recht“ ja in Anführungszeichen.

Ernsthaft: Wenn 10 Stellen vorhanden sind, und es bewerben sich 30 Leute - der BR ist in der Regel froh, dass 10 Stellen neu besetzt werden und wird nicht motzen. Denn was bringt es, wenn der BR unbedingt Bewerber A einstellen will und dieser in der Probezeit wieder gekickt wird…

Ich wollte nur auf den Hintergrund eingehen, warum der Kunde ein Interesse hat, mal abgesehen vom rechtlichen Aspekt.

VG
Guido

ganz off topic

Die Rechte nach BetrVG des BR beim Callcenter
können durch solche Absprachen aber nicht eingeschränkt
oder gar ausgehebelt werden.

… wenn wir da mal nicht von der Blauen Mauritius reden :smile:

Die Rechte nach BetrVG des BR beim Callcenter
können durch solche Absprachen aber nicht eingeschränkt
oder gar ausgehebelt werden.

… wenn wir da mal nicht von der Blauen Mauritius reden :smile:

Also bitte!

Da gibt es durchaus Ausnahmen :smile: