Hallo Forumsteilnehmer.
Irgendwo und irgenwann habe ich mal was darüber gelesen. Ein Grundstück in einem Wochenendhausgebiet liegt brach. Ist also nicht bewirtschaftet, verheckt, gegammelt und verwahrlost.
Nun hat mal der eine und dann der andere so kleine Häufchen Schnittmaterial von Hecken, Bäumen, Sträuchern etc. dort hingeworfen. Mit den Jahren ist nun eine riesige „Biomüllhalde“ geworden. Was eigentlich in solch einem Wochenendhausgebiet stört.
Die Gemeinde unternimmt natürlich nichts. Anzeigen, wer dort was abgeladen hat, kann man ja nicht, man sieht ja niemanden.
Irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass man soclhe Grundstückseigentümer dazu „verdonnern“ kann, dass er eine derartige Umzäunung anbringen muss, damit man da einfach nix mehr abliefern, abladen und hinwerfen kann.
Hat jemand eine Idee wo ich da ggf. mal nachlesen könnte?
Das es sich vielleicht um Landesverordnungen geht, leuchtet mir noch ein. Doch wo… habe leider keine Idee.
Dankeschön für mögliche Hinweise.
MfG
Hans13
Hallo Hans,
nein…
eine „Verpflichtung“ Brachland einzufrieden gibt es so in Deutschland nicht…
Was allerdings sehr wohl besteht,ist die Verantwortung des Grundstückseigentümers…dieser ist also gut beraten,durch Kontrolle oder eben einen Massiven Zaun „Wildes Müllkippen“ zu verhindern…