Hallochen,
wie ist das eigentlich mit Wasser aus einem Brunnen, den z.B. eine Kleingartenanlage betreibt? Muß dieses Wasser regelmäßig untersucht werden oder könnte man einfach an alle Zapfstellen ein Schild hängen „kein Trinkwasser“ und bräuchte dann keine Untersuchungen durchführen? Dann wäre doch jeder selbst verantwortlich, was er mit dem Wasser macht, oder? Ich finde da leider keine Vorschriften. Die Trinkwasserverordnung würde ja nur zutreffen, wenn das Wasser auch als Trinkwasser genutzt werden würde. Wird man eigentlich zu solchen Untersuchungen von Amts wegen aufgefordert (was natürlich nur geschehen kann, wenn das Amt vom Brunnen weiß, wovon ich in dieser Fallschilderung mal ausgehen will)?
Ich bin für jeden Hinweis auf weitere Recherchemöglichkeiten dankbar.
Marion
Hallo Marion,
ohne genau zu wissen ob und inwiefern die Kleingartengemeinschaft nun Wasserzapfstellen allgemein zugänglich zur Verfügung stellt, würde ich sagen, wenn es sich ausschließlich um Brauchwasser handelt, ist eine Untersuchng nicht notwendig.
Aus Sorgfaltspflichten des Betreibers heraus, würde ich auf jeden Fall zur Information, wie von Dir beschrieben, raten.
Schilder mit der Aufschrift „KEIN TRINKWASSER“ sollten den Zweck erfüllen.
Auf Friedhöfen in Kleingartenanlagen und auch an Springbrunnen auf öffentlichen Plätzen habe ich das schon gelesen.
Möglicherweise leitet sich die Pflicht zur Kennzeichnung von Brauchwasserleitungen aus anderen Rechtsvorschtriften ab.
http://www.stadtwerke-guestrow.de/Abwasser_Geschicht…
http://www.obernkirchen-info.de/stadtverwaltung-obk/…
Diese Links gehen von einer Pflicht zur Kennzeichnung aus, ohne eine Rechtsquelle dafür zu benennen, beziehen sich aber auf die dieTrinkwasserverordnung.
Gruß Rumburak
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das Problem ist, daß dieses Brunnenwasser in 12 Wochenendhäuser geleitet wird. Dort wurde es bisher als Trinkwasser genutzt. Diese Nutzung soll nun durch gekauftes Flaschenwasser ersetzt werden. Damit jeder weiss, daß sich kein Trinkwasser in den Leitungen befindet, dachte ich an die Beschilderung. Hintergrund ist ein seit Jahren nicht untersuchter Brunnen, der schon so lange läuft, daß das baldige Ende der Wasserblase zu erwarten ist und der Aufwand für Prüfungen und ggfs. den Einsatz von Filtern nicht zu lohnen scheint.
Viele Grüße
Marion
Hallo Marion,
so gesehen ergibt sich ein anderes Bild als im UP.
Die Entnahmestelle innerhalb eines Wohngebäudes lässt ohne ausdrücklichen Hinweis den Bewohner schon vermuten es handle sich um Trinkwasser. Wenn dies auch noch durch jahrelange Duldung des Besitzters/Betreibers … so erfolgte, umso mehr.
Wochenendhäuser? Ständige Benutzer/Eigentümer oder wechselnde Mieter?
In beiden Fällen würde ich eine Beschilderung vornehmen(lassen) und/oder die Bewohner/Benutzer schriftlich über die Gegebenheiten
(Kein Trinkwasser)informieren und mir den Empfang der Information schriftlich bestätigen lassen.
Gruß Rumburak
Hallo, Rumburak,
es sind Wochenendhäuser auf Pachtland. Die Eigentümer der Häuser- die Pächter- haben den Brunnen 93 bohren lassen und damals auch das Wasser untersuchen lassen. Inzwischen gab es natürlich auch mal Pächterwechsel. Ich bin auf die fehlende weitere Überprüfung der Wasserqualität gestossen, als ich den Vorstandsvorsitz übernahm.
Ich werde das also demnächst ansprechen und den Vorschlag der Deklarierung besprechen, die Ergebnisse des alten Gutachtens verteilen und mir den Empfang schriftlich bestätigen lassen.
Vielen Dank für die Hilfe.
Wohin müsste man sich eigentlich wenden, wenn es um solche Fragen geht?
Einen sonniges Wochenende wünscht
Marion