Darf der D-Arzt die Behandlung auf den Hausarzt übertragen noch während der Krankschreibung? Ich als Patient hätte es lieber bis zur Gesundschreibung vom D-Arzt behandelt zu werden. Dem Arbeitgeber gegenüber wäre es mir unangenehm nun vom Hausarzt einen Krankenschein vorzulegen. Habe ich einen Anspruch dem D-Arzt gegenüber bis zur Gesundschreibung behandelt zu werden ?
Hallo Tusculum,
Du hast keinen Anspruch gegenüber dem D-Arzt. Der D-Arzt entscheidet, wann er die Behandlung an den Hausarzt weitergibt.
Du könntest deinem Arbeitgeber doch erklären, um was es sich gehandelt hat. Er wird dir vermutlich Glauben schenken; oder hat er Grund, deine Worte in Zweifel zu ziehen?
Gruß
Montanus
Unzufriedenheit mit der Behandlung D-Arzt
Hallo Montanus, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage ( Muss der D-Arzt bis zur Gesundschreibung behandeln ?) In diesem Zusammenhang stand auch meine zweite Frage ( D-Arztwechsel noch während der Krankschreibung ? )
Ich habe mich sehr über Deine Post gefreut und möchte Dir heute näheres mitteilen.
Ich wurde vom D-Arzt krankgeschrieben, aufgrund mehrerer Stürze bei Eisglätte. Zeitweise war ich den Winterdienstarbeiten zugeordnet. Im September des Vorjahres war ich zu meiner 1. Kur wegen der Wirbelsäule. Der D-Arzt nahm meine Schmerzen auf dem Rücken nicht sonderlich ernst. Ich habe ihm die Unterlagen von der Kur ausgehändigt, dies war bestimmt ein Fehler von mir, denn ab sofort hat er meine Beschwerden dem allg. Alterungsprozess zugeordnet und zur Weiterbehandlung auf den Hausarzt verwiesen. Das war ja das Problem, was meine Fragestellung auslöste. Fortsetzung morgen.
Teil 2 D-Arztbehandlung
Hallo Montanus, 2.Teil meines Briefes. Krankgeschrieben bin ich wegen eines Betriebsunfalls und ich vertrete die Auffassung, die BG muß mich bis zur Wiederherstellung meiner Gesundheit behandeln. Der D-Arzt gibt keine Zuarbeitsergebnisse an mich weiter, wie z.B.Supraspinatussehne eingerissen, erheblicher Gelenkerguß usw. Stattdessen sagte er mir, es sei alles in Ordnung. Erst nach Aushändigung der Unterlagen habe ich davon erfahren. Der neue D-Arzt lehnte mich zunächst als Problemfall ab, eine Schulterverletzung dauert unendlich lang. Als Arzt dürfte er mich aber nicht abweisen, deshalb seine Entscheidung, ich werde zu einer Gutachterstelle ins BG-Krankenhaus Bergmannstrost nach Halle geschickt. Mit dieser Entscheidung bin ich sehr zufrieden.Was hälst Du davon?