Muss das Amt den Besuch zum Sohn zahlen?

llo zusammen,

wer kann helfen?
Ein 13 jähriges Kind lebt aufgrund seiner ADHS-Erkrankung
seit neun Monaten auf Teneriffa in betreutem Wohnen lebt. Die Mutter
hat das alleinige Sorgerecht und der Vater das uneingeschränkte
Umgansrecht. Der Vater möchte seinen Sohn nun unbedingt besuchen, kann sich
aber die Reisekosten nicht leisten, da er wegen Krankheit Alg II
beziehe. Auf Anfrage beim Jugendamt, ob dieses die Kosten tragen
würden, hieß es nein, da er kein Sorgerecht hätte.

Jetzt meine Frage:
Weiß jemand, ob in dem Fall das Jobcenter (JC) für die Flugkosten
aufkommen muss?

MfG

Hallo meikfm

Also rein vom Gefühl her, müsste der Staat für die Reisekosten aufkommen, denn die Begründung, der geschiedene Partner habe schließlich nicht das Sorgerecht, hat absolut nichts mit seinem Recht auf besuchlichen Umgang mit seinem Sohn zu tun. Ist es ein eheliches Kind hat der Vater nicht nur die Unterhaltsverpflichtung sondern auch einen Anspruch auf geregelte Besuchszeiten.

Du sagst aber leider nichts darüber aus, wie genau diese Teneriffa-Reha zustande kam, denn wenn das nur eine einsame Entscheidung der Mutter war und dieser Aufenthalt auf Dauer ausgelegt ist, kann sie sich unter Umständen sogar der Kindesentziehung strafbar machen. Es ist nämlich dem geschiedenen Elternteil nicht zuzumuten, ferne Reisen zu unternehmen, wenn er sein Besuchsrecht ausüben möchte.

Mein Tipp: Da du Hartz IV-Empfänger bist, Klage vor dem Sozialgericht einreichen und da dir in so einem Falle nicht zuzumuten ist, ein Jahr oder länger auf einen Entscheid zu warten, die Klage am Besten mit dem Zusatz im Betreff: „eilbedürftig“ einzureichen. Das geht im Normalfall nur, wenn es um dringend benötigte Geldmittel geht, aber ich könnte mir vorstellen, dass eine Familienzusammenführung im Rahmen eines Besuchsrechts auch eilbedürftig einklagbar ist. Ich würde es jedenfalls auf diese Weise versuchen, es kostet dich als Bedürftigen ja nichts.

Viele Grüße aus dem Schwarzwald

Micha