Sie 29 Jahre, will mit ihrem 17 jährigen Feund zusammenziehen. Sie wohnt im Moment in einer umgebauten Gartenlaube fü die sie 220 Euro Miete warm bezahlt zu wenig Platz für zwei Personen. Nun haben sie eine größere Wohnung in Aussicht diese würde aber 330 Euro warm kosten. Er bekommt Schülerbafög in Höhe von 192 Euro + Fahrgeld sie bezieht ALG 2 mit einem momentanen Mietzuschuss von 210 Euro. Die Zustimmung durch die Eltern zum Umziehen des 17 jährigen wäre gegeben.
Muss das Arbeitsamt die Miete übernehmen? Und darf das Paar überhaupt zusammenziehen da er noch nicht 18 ist?
Sie 29 Jahre, will mit ihrem 17 jährigen Feund zusammenziehen.
Sie wohnt im Moment in einer umgebauten Gartenlaube fü die sie
220 Euro Miete warm bezahlt zu wenig Platz für zwei Personen.
Nun haben sie eine größere Wohnung in Aussicht diese würde
aber 330 Euro warm kosten. Er bekommt Schülerbafög in Höhe von
192 Euro + Fahrgeld sie bezieht ALG 2 mit einem momentanen
Mietzuschuss von 210 Euro. Die Zustimmung durch die Eltern zum
Umziehen des 17 jährigen wäre gegeben.
Muss das Arbeitsamt die Miete übernehmen?
Da nur SIE ALG II berechtigt ist wird sie ihren Anteil bekommen.
Es gäbe noch die Möglichkeit dass ER Kosten für Unterkunft und Heizung bekommt, jedoch ist er meines Erachtens gem. §22 Abs. 2a ausgeschlossen, da:
(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
-
der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
-
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
-
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Und das scheint wohl nicht der Fall zu sein, oder?
Und darf das Paar
überhaupt zusammenziehen da er noch nicht 18 ist?
Wenn die Eltern dies genehmigen - Ja.