Hallo,
muß das Arbeitsamt die Unterlagen von ihrem psychologischem Gutachten dem Kunden der in der Reha-abteilung ist, aushändigen?
Und darf der Dipl.Psychologe des Arbeitsamtes ein zweites Gutachten eines Facharztes für Neurologie/Psychatrie/Psychotherapie ignurieren, wenn es ein anderes besseres Ergebnis für den Kunden erbringt?
ich kann anhand deiner Angaben nichts eindeutiges dazu sagen. Empfehle die Beratung durch Öra, Arbeitslosentelefonholfe oder Sozialberatungsstelle
Gruß
Angel
Hallo Karinx,ich sage ja,das Arbeitsamt muss die Unterlagen aushändigen,denn du benötigst diese Unterlagen um diese deinem Arzt vorlegen zu können.Zur 2.Frage,eigendlich der darf dies der Gutachter eigendlich nicht,aber hier liegt es auf der Hand,das Amt will seine Vorteile wahrnehmen.Tipp,da dies alles schon geschehen,so lese ich es hier heraus,gegen dieses Gutachten vom Amt rechtlich vorgehen und auch das aushändigen der Unterlagen einklagen.
Solltest du Geld vom Amt bekommen,keine Angst,es kostet dir nichts.
viel Glück und alles Gute Jutta14.