Muss das Auto zurückgegeben werden?

Guten Tag,
es wurde vor knapp 2 Wochen ein Gebrauchtwagen gekauft. Der Wagen hat 10.000 Euro gekostet A seinen alten Wagen an das Autohaus verkauft. Sie haben A für das Auto 10.000 geboten und der Restwert bei der Bank waren noch 15.000 gewesen. Die Differenz von 5.000 Euro hat A bar bei dem Autohaus bezahlt(was vertragslich festgehalten wurde) wo A sein „Neues“ Auto mitgenommen hat.
Jetzt will das Autohaus das Auto wieder haben, weil 10.000 Euro fehlen welche ja für das „neue“ auto hätten bezaht werden müssen. Das Autohaus hat selber zugegeben, dass Sie eine Fehler gemacht haben und haben aber auch den Vertrag prüfen lassen dieser ist rechtsgültig, wollen aber trotzdem das Auto wieder. Obwohl A alles bezahlt hat wie vertraglich vereinbart. Es steht auch im Vertrag, dass sie den „alten“ Wagen von der bank ablösen.

Muss A jetzt die 10.000 Euro bezahlen oder bleibt der Vertrag so rechtskräftig?

Hallo,

…A seinen alten Wagen an das
Autohaus verkauft. Sie haben A für das Auto 10.000 geboten und
der Restwert bei der Bank waren noch 15.000 gewesen.

Hat das Auto der Bank gehört oder war es Sicherheit für einen Kredit oder war es Leasing oder wie soll man das verstehen?

Cu Rene

das alte auto gehört der bank

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Servus,

also entweder bin ich zu blöd, oder der Sachverhalt ist ziemlich unverständlich dargestellt, aber ich versuche es trotzdem mal…

es wurde vor knapp 2 Wochen ein Gebrauchtwagen gekauft.

OK, soweit so gut.

Der
Wagen hat 10.000 Euro gekostet

Ebenfalls, doch nun beginnt die Verwirrung:

A [hat] seinen alten Wagen an das
Autohaus verkauft.

Sie haben A für das Auto 10.000 geboten und
der Restwert bei der Bank waren noch 15.000 gewesen.

Häh? Welcher Restwert?
Meinst Du das Auto war geleast o.ä. und somit noch eine Restzahlung an die Bank von 15.000 offen?

Die
Differenz von 5.000 Euro hat A bar bei dem Autohaus
bezahlt(was vertragslich festgehalten wurde) wo A sein „Neues“
Auto mitgenommen hat.

Aaahh, ich glaube ich ahne jetzt worauf Du hinaus willst. Du brauchtest 15.000 um das alte Auto bei der Bank auszulösen. Richtig? Das Autohaus hat großzügigerweise zugestimmt das alles für Dich zu regeln. Du hast 5.000 EURO beigetragen, das Autohaus 10.000. Somit hast zu 10.000 gespart. Zusätzlich hättest Du allerdings noch 10.000 EURO für das neue Auto zahlen müssen.

Jetzt will das Autohaus das [neue?] Auto wieder haben, weil 10.000
Euro fehlen welche ja für das „neue“ auto hätten bezaht werden
müssen.

Richtig. Die fehlen immer noch.

Das Autohaus hat selber zugegeben, dass Sie eine
Fehler gemacht haben und haben aber auch den Vertrag prüfen
lassen dieser ist rechtsgültig, wollen aber trotzdem das Auto
wieder.

Ich würde (so aus der Ferne betrachtet) sagen: Entweder die restlichen 10.000 Euro bezahlen oder Rückabwicklung.

Obwohl A alles bezahlt hat wie vertraglich vereinbart.

Hat er nicht. Er hat ja den Neuwagen nicht bezahlt.

Es steht auch im Vertrag, dass sie den „alten“ Wagen von der
bank ablösen.

Muss A jetzt die 10.000 Euro bezahlen oder bleibt der Vertrag
so rechtskräftig?

Also ohne den Vertragsinhalt zu kennen, würde ich folgenden Ansatz versuchen:

Eigentlich zwei Verträge:
a) In „Zahlungnahme“ des alten Autos, welches eigentlich noch der Bank gehörte. Durch Ablösesumme des Händlers B und Differenzbezahlung durch A ist nun das alte Auto Eigentum des Händlers B. Soweit fertig.

b) Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. A hat sich verpflichtet einen Neuwagen zum Preis von 10.000 EURO zu kaufen. Im anschließenden schriftlichen Vertrag wurde diese Kaufpreissumme fälschlicherweise nicht berücksichtigt.

Diesen Fehler könnte man auf zwei Arten lösen:
I.) Bei der Regelung des Neupreises handelt es sich möglicherweise um eine Regelungslücke. Dabei könnte B selbst ohne explizite Nennung dieses Punktes möglicherweise allein schon nach § 157 BGB (Auslegung von Verträgen nach der Verkehrssitte) (und i.V.m. § 242 BGB) im Rahmen einer ergänzenden Auslegung die Zahlung des Kaufpreises zustehen (zumal ja wohl Einigkeit zwischen den Parteien herrschte, dass der Käufer 10.000 EURO für den Neuwagen zu bezahlen hatte).

II.) Scheitert bei näherer Betrachtung des Sachverhalts die Möglichkeit einer Ergänzung, kann B jedenfalls den Vertrag, der einen offensichtlichen Fehler enthält (nämlich fehlende Zahlung von 10.000 EURO für das neue Auto), wegen §119 I BGB (Irrtum) anfechten…

In jeden Fall stehen die Chancen gut, dass das Autohaus entweder die Kaufpreissumme oder den Neuwagen zurück erhält, denn keiner wird davon ausgehen, dass ein Autohaus seine Autos verschenken will.

Zu Beachten ist weiterhin dass bei einem wirksamen Rücktritt (§ 346 II 1 Nr. 3 BGB) A evtl. den Wertverlust des Neuwagens (bis zu 24,2% im ersten Jahr) zurückerstatten muss.

Deshalb würde ich A empfehlen, die fehlenden 10.000 EURONen zu bezahlen, sonst hat er den Werteverlust zu bezahlen und kein Auto…

Gruß,
Sax

IANAL

Hi,
Also ich würds ganz einfach ausrechnen ob die 10.00 noch zu bezahlen sind!
Notfalls hilft eine Saldenliste… ach ja, und ein klein wenig Rechtsempfinden.

OL

Hallo Sax76,

der ganze Beitrag ist schon etwas verwirrend, da wir den wirklichen Wert des Gebrauchtwagens nicht kennen. Peppels hat zwar geschrieben:

und der Restwert bei der Bank waren noch 15.000 gewesen

doch ich gehe davon aus das er damit den restlichen Kreditbetrag meinte.

Wenn ich das richtig verstehe, dann ist folgendes geschehen.

Das Autohaus hat 15.000 Euro an die Bank bezahlt, damit einen Kredit abgelöst und dafür das Gebrauchtauto erhalten

Der Kunde hat dem Autohaus 5.000 Euro gezahlt (erstattet). Somit hat das Autohaus rechnerisch 10.000 Euro für das Gebrauchtauto bezahlt.

Für diese 10.000 Euro besitzt das Autohaus nun einen Gebrauchtwagen mit einem uns unbekannten Wert.

Nur als Denkgrundlage mal angenommen der Wert des Gebrauchtwagens wäre 20.000 Euro. Dann hätte das Autohaus nun einen Gebrauchtwagen im Wert von 20.000 Euro, und dafür nur 10.000 Euro bezahlt. Also einen Gewinn in Höhe von 10.000 Euro gemacht.

Nun bekommt der Kunde vom Autohaus einen Neuwagen im Wert von 10.000 Euro ohne weitere Zuzahlung.

Kurz zusammengefasst:

Das Autohaus zahlt 10.000 Euro und gibt einen Neuwagen im Wert von 10.000 Euro ab. Dafür erhält das Autohaus einen Gebrauchtwagen im Wert von 20.000 Euro.

Wieso sollte das Autohaus in diesem Fall noch Forderungen an den Kunden haben?
Wo liegt hier mein Denkfehler?

Gruß Horst

Hi,

ich würde den Denkfehler hier sehen:

Sie haben A für das Auto 10.000 geboten und der Restwert bei der Bank waren noch 15.000 gewesen.

Ich verstehe das so, daß das Autohaus 10.000,00 € für den Gebrauchten geboten hat, aber bei der finanzierenden Bank noch 15.000,00 € offen gewesen sind.

Aber -> vielleicht auch Frauenlogik!

Gruß
Tina

Hi,

verstehe, wie Du das meinst.

Allerdings war ich von folgendem ausgegangen:

A fährt einen Gebrauchtwagen mit unbestimmten Wert und interessiert sich für einen Neuwagen für 10.000 EURO.

Autohaus B bietet ihm an, den Gebrauchtwagen für 10.000 EURO in Zahlung zu nehmen, somit würde A nichts für den Neuwagen bezahlen müssen.

Problem ist nur, der Gebrauchtwagen gehört noch gar nicht dem A, sondern der Bank und ist noch mit 15.000 EURO beliehen. Damit also A Eigentümer wird, muss er erst der Bank 15.000 EURO zahlen.

Eigentlich hätte also das Autohaus zu A sagen können: „Werde Du erst einmal Eigentümer an Deinem Auto, dann nehmen wir es in Zahlung und Du kannst mit dem Neuwagen abrauschen.“

Stattdessen einigte man sich darauf, dass das Autohaus die 10.000 EURO an die Bank zahlt (plus die 5.000 des A) und somit das Autohaus direkt Eigentümer des Gebrauchtwagens wird.

Dadurch waren allerdings die 10.000 EURO, die zuvor gegen den Neuwagenpreis verrechnet werden sollten, schon verbraucht. Irgendein Eumel beim Autohaus hat aber diese neue Situation nicht überblickt und den Kaufvertrag nicht richtig geändert (oder vergessen die Kaufsumme einzutragen, oder die falsche Summe eingetragen oder was weiß ich)

Allerdings kann A IMHO nach Treu und Glauben bzw. Verkehrssitte aus diesem Fehler nicht plötzlich* ableiten, dass das Autohaus ihm nun anstatt 10.000 EURO plötzlich 20.000 EURO zahlt (nämlich 10.000 zur Schuldentilgung und 10.000 in Form des Neuwagens). *Wird sicherlich auch mündlich nicht so besprochen worden sein.

ERGO: Entweder A zahlt und erfüllt den Kaufvertrag, oder B kann über Irrtum wirksam anfechten (denn unter objektiven Umständen und unter Kenntnis aller Tatsachen wäre B niemals solch einen Vertrag eingegangen) mit der Folge, dass A das Auto zurückgeben muss.

Allerdings ist das alles „5 miles over the case“, da wir den Wortlaut des Vertrags und den exakten Fehler, sowie die vorher getätigten mündlichen Absprachen etc. nicht kennen.

Der (Rest-)Wert des Gebrauchtwagens spielt IMHO dabei keine Rolle…

Gruß,
Sax

Hallo,
das hört sich an wie ein gutes Tauschgeschäft.
Soweit nachvollziehbar.
Aber die Bank hat noch den KFZ - Brief, also Eigentümer des KFZ.
Lag denn eine Verkaufsgenehmigung vor?
Zweifel, zweifel,
Gruß Dietmar

Hallo Tina,

da uns zu viele Infos fehlen kann man(oder Frau) hier nur raten.

ich würde den Denkfehler hier sehen:
Ich verstehe das so, daß das Autohaus 10.000,00 € für den
Gebrauchten geboten hat, aber bei der finanzierenden Bank noch
15.000,00 € offen gewesen sind.

Aber der Kunde hat an das Autohaus 5.000 Euro gezahlt. Also brauchte das Autohaus nur noch die 10.000 angebotenen Euros zu zahlen.

Aber -> vielleicht auch Frauenlogik!

Das hat weder mit Frauenlogik, noch mit Männerlogik etwas zu tun. Uns fehlen einfach die Infos.

Gruß Horst

Hallo Sax76,

verstehe, wie Du das meinst.

Das ist ja schon mal gut.

Allerdings war ich von folgendem ausgegangen:

Und genau da liegt das Problem, bei den Infos die uns fehlen, ist es schwierig von etwas auszugehen.

Der (Rest-)Wert des Gebrauchtwagens spielt IMHO dabei keine
Rolle…

Das sehe ich etwas anders. Wenn der (Rest-)Wert des Gebrauchtwagens wirklich 20.000 Euro wäre, könnte der Kaufvertrag (unter den von mir angenommenen Umständen) ohne Zusatzzahlung gültig sein.

Aber wie gesagt, ohne die entsprechenden Infos wird hier keiner etwas sicheres sagen können.

Gruß Horst

Hallo,

dem Autohaus war bewusst, was noch für eine Summe von dem Gebrauchtwagen offen war. Dies wurde berücksichtig. Man hat auch mündlich gesagt, es wird ein Tauschgeschäft. Es ist ja jetzt auch wieder ein Gebrauchtwagen und kein Neuer. Der vom Autohaus meinte, es wird der alte Wagen hingestellt, sie lösen ihn von der Bank ab (was auch schriftlich gemacht wurde mit der Vollmacht, dass das Autohaus das Auto bei der Bank ablösen darf und es werden alle Rechte an das Autohaus abgegeben, welches das Auto auslöst). Der Verkäufer sagte dann nur man muss die restlichen 5.000 Euro bar bezahlen und man kann dann das Auto mitnehmen. Man hätte das Auto doch sonst nicht bekommen, wenn man nicht alles bezahlt hat bzw. wenn man einen Ratenplan gemacht hätte(welchen es ja nicht gibt, da man ja nur 5.000 euro zahlen sollte, was auch gemacht wurde). Jetzt liegt der Fehler am Autohaus, weil diese den Wert des „neuen“ Gebrauchtwagens nicht mit auf die Rechnung geschrieben hat

Hallo,

ich finde die Sache garnicht so unverständlich wie meine Vorredner.

A hat ein Auto! Das Auto wird über eine Bank finanziert und hat eine Restschuld von 15.000,00 Euro!

A sucht sich einen anderen gebrauchtwagen der 10.000,00 Euro kostet.

Wäre A der Eigentümer, hätte man einfach „tauschen“ können! A gibt Auto (Wert 10.000,0) und bekommt Auto (Wert 10.000,00)! Kein Geld fließt! Alles schön!

Da A aber nicht der Eigentümer ist sondern die Bank, muss der Wagen erst ausgelöst werden. Hierfür ZAHLT das Autohaus 10.000,00 an die Bank und A die restlichen 5.000,00 Euro! Das Autohaus hat nun den Gebrauchtwagen von A GEKAUFT!

Nun möchte A aber ja einen anderen PKW haben und müsste demnach 10.000,00 Euro (wert des gewünschten Autos) an das Autohaus ZAHLEN!
Das sit aber nicht geschehen!

Problem nun klar?

A muss noch 10.000,00 Euro zahlen, das Auto zurückgeben oder es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung! =)
Gruß
Samy