Servus,
also entweder bin ich zu blöd, oder der Sachverhalt ist ziemlich unverständlich dargestellt, aber ich versuche es trotzdem mal…
es wurde vor knapp 2 Wochen ein Gebrauchtwagen gekauft.
OK, soweit so gut.
Der
Wagen hat 10.000 Euro gekostet
Ebenfalls, doch nun beginnt die Verwirrung:
A [hat] seinen alten Wagen an das
Autohaus verkauft.
Sie haben A für das Auto 10.000 geboten und
der Restwert bei der Bank waren noch 15.000 gewesen.
Häh? Welcher Restwert?
Meinst Du das Auto war geleast o.ä. und somit noch eine Restzahlung an die Bank von 15.000 offen?
Die
Differenz von 5.000 Euro hat A bar bei dem Autohaus
bezahlt(was vertragslich festgehalten wurde) wo A sein „Neues“
Auto mitgenommen hat.
Aaahh, ich glaube ich ahne jetzt worauf Du hinaus willst. Du brauchtest 15.000 um das alte Auto bei der Bank auszulösen. Richtig? Das Autohaus hat großzügigerweise zugestimmt das alles für Dich zu regeln. Du hast 5.000 EURO beigetragen, das Autohaus 10.000. Somit hast zu 10.000 gespart. Zusätzlich hättest Du allerdings noch 10.000 EURO für das neue Auto zahlen müssen.
Jetzt will das Autohaus das [neue?] Auto wieder haben, weil 10.000
Euro fehlen welche ja für das „neue“ auto hätten bezaht werden
müssen.
Richtig. Die fehlen immer noch.
Das Autohaus hat selber zugegeben, dass Sie eine
Fehler gemacht haben und haben aber auch den Vertrag prüfen
lassen dieser ist rechtsgültig, wollen aber trotzdem das Auto
wieder.
Ich würde (so aus der Ferne betrachtet) sagen: Entweder die restlichen 10.000 Euro bezahlen oder Rückabwicklung.
Obwohl A alles bezahlt hat wie vertraglich vereinbart.
Hat er nicht. Er hat ja den Neuwagen nicht bezahlt.
Es steht auch im Vertrag, dass sie den „alten“ Wagen von der
bank ablösen.
Muss A jetzt die 10.000 Euro bezahlen oder bleibt der Vertrag
so rechtskräftig?
Also ohne den Vertragsinhalt zu kennen, würde ich folgenden Ansatz versuchen:
Eigentlich zwei Verträge:
a) In „Zahlungnahme“ des alten Autos, welches eigentlich noch der Bank gehörte. Durch Ablösesumme des Händlers B und Differenzbezahlung durch A ist nun das alte Auto Eigentum des Händlers B. Soweit fertig.
b) Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. A hat sich verpflichtet einen Neuwagen zum Preis von 10.000 EURO zu kaufen. Im anschließenden schriftlichen Vertrag wurde diese Kaufpreissumme fälschlicherweise nicht berücksichtigt.
Diesen Fehler könnte man auf zwei Arten lösen:
I.) Bei der Regelung des Neupreises handelt es sich möglicherweise um eine Regelungslücke. Dabei könnte B selbst ohne explizite Nennung dieses Punktes möglicherweise allein schon nach § 157 BGB (Auslegung von Verträgen nach der Verkehrssitte) (und i.V.m. § 242 BGB) im Rahmen einer ergänzenden Auslegung die Zahlung des Kaufpreises zustehen (zumal ja wohl Einigkeit zwischen den Parteien herrschte, dass der Käufer 10.000 EURO für den Neuwagen zu bezahlen hatte).
II.) Scheitert bei näherer Betrachtung des Sachverhalts die Möglichkeit einer Ergänzung, kann B jedenfalls den Vertrag, der einen offensichtlichen Fehler enthält (nämlich fehlende Zahlung von 10.000 EURO für das neue Auto), wegen §119 I BGB (Irrtum) anfechten…
In jeden Fall stehen die Chancen gut, dass das Autohaus entweder die Kaufpreissumme oder den Neuwagen zurück erhält, denn keiner wird davon ausgehen, dass ein Autohaus seine Autos verschenken will.
Zu Beachten ist weiterhin dass bei einem wirksamen Rücktritt (§ 346 II 1 Nr. 3 BGB) A evtl. den Wertverlust des Neuwagens (bis zu 24,2% im ersten Jahr) zurückerstatten muss.
Deshalb würde ich A empfehlen, die fehlenden 10.000 EURONen zu bezahlen, sonst hat er den Werteverlust zu bezahlen und kein Auto…
Gruß,
Sax
IANAL