Der moniert, dass keine Vorrichtung für den Duschvorhang oder eine Duschkabine vorhanden ist.
Ist der VM verpflichtet, mind. eine Vorrichtung für einen Duschvorhang anzubringen/zu bezahlen oder ist der VM sogar dazu verpflichtet, eine Duschkabine anzubringen/zu bezahlen?
Der moniert, dass keine Vorrichtung für den Duschvorhang oder
eine Duschkabine vorhanden ist.
Ist der VM verpflichtet, mind. eine Vorrichtung für einen
Duschvorhang anzubringen/zu bezahlen oder ist der VM sogar
dazu verpflichtet, eine Duschkabine anzubringen/zu bezahlen?
Wie ist hier die Rechtslage?
die rechtslage ist so, daß der mieter die wohnung zunächst mal so übernimmt wie sie ist.
üblicherweise besichtigt man die wohnung ja vorher und weiß, worauf man sich einläßt.
wenn alle potentiellen mieter sagen (bzw. der absolute wunschmieter des vermieters sagt) „nee nimm ich nich. da hat’s ja nich ma nen duschvorhang!“, wird sich der vermieter wohl überlegen, einen solchen anzubringen (den er dann auch zahlen würde).
aber wenn der mieter den vertrag schon unterschrieben hat, muß er das auf seine kappe nehmen (und vorher den vermieter fragen, ob er die fliesen anbohren darf).
hallo carle,
ich kann mich michael nur anschliessen.
eine möglichkeit wäre vielleicht noch den vm auf einen eventuellen wasserschaden hin zu weisen, wenn der boden nicht ordnungsgemäß abgedichtet wurde. dann wäre es in seinem interesse dir zumindest einen vorhang mit stange zu kaufen und montieren !
LG schurli
Als Vermieter hast du zwar einige Pflichten aber def. nicht die Pflicht einen Duschvorhang zu stellen.
Genausowenig wie du Badematten oder Klobürsten stellen musst.
Du hast das Recht mitzuentscheiden, wenn ein Mieter einen Vorhang dauerhaft instalieren möchte, dies abzulehnen oder zu verlangen, dass bei Auszug der Urzustand wieder hergestellt ist.
Eine Glas oder Kuststoffscheibe beitet allerdings mehr als nur den Mehrwert für den Mieter, denn wie ein Experte vorher bereits geschrieben hat, ist die Feuchtigkeit dann nur innerhalb der Dichten Duschwanne oder Badewanne und nciht daneben.
Das kann unter Umständen Schimmel, oder Schlimmeres verhindern.
Wenn als Vermieter eine Duschwand eingebaut wird, kann man die Kosten in dem Jahr in der man den Einbau vorgenommen hat und der Einbau/Kauf unter 400 Euro gekostet hat def. sofort bei der Steuer angeben und absetzen.
Dann hat man unter Umständen nochmal ein paar Euro gespaart.
Außerdem sind zufrieden Mieter der wichtigste Aspekt beim Vermieten, wenn man keinen
Ärger haben will.
bei der Rechtslage wist du schwierigkeiten haben, wie gesehen so gekauf.
ABER , du kannst arrgumentieren. Wenn kein Wasserschutz vorhanden ist , dann spritz das Wasser heraus. Die Fugen werden immer dunkler und Fliessen losen sich ab. Auch Wasserschaden nach Monaten. Höhere Instandhaltungskosten später.
Frag deinen Vermieter, wenn er sich ein neues Auto kauf, dann würde er das Auto auch mit Reifen bekommen.
Der Vergleich mit Auto+Autoreifen hinkt.
Die zutreffende Antwort war bereits gegeben > Wenn nichts vereinbart ist, dann ist der Vermieter nicht verpflichtet Duschvorhang/-stange oder Duschkabine oder irgendwelche sonstigen Ausstattungen/Einbauten zu stellen (z.B. Toilettenpapierhalter, Handtuchhalter, Handtuchhaken, aber z.B. auch Vorhangstangen usw.). Und zur daraus resultierenden Berechtigung des Mieter zur Befestigung solcher Ausstattungsgegenstände die erforderlichen Dübel zu setzen, kam ja das bekannte 30-40 Dübellöcher-Urteil zustande http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/fliess…
Zur Vermeidung solcher zu duldenden Dübel-Ausschweifungen wird ein VM eventuell abwägen, inwieweit er Bad+Wohnung schon mit Ausstattungsgegenständen vorausstattet.
ABER , du kannst arrgumentieren. Wenn kein Wasserschutz vorhanden ist , dann spritz das Wasser heraus. Die Fugen werden immer dunkler und Fliessen losen sich ab. Auch
Wasserschaden nach Monaten. Höhere Instandhaltungskosten später.
Ja, und das Ergebnis dieser dummen Argumentation nennt sich dann mutwillige Sachbeschädigung!
Der Mieter ist verpflichtet mit der Mietsache sorgsam und pfleglich umzugehen und vermeidbare Schäden auch wirklich zu vermeiden. Wenn der Mieter es nur mit Duschvorhang schafft zu Duschen ohne das Bad zu fluten, dann wäre er sogar verpflichtet zur Schadensvermeidung eben einen Duschvorhang zu verwenden. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/o1/obhuts…
Ist der VM verpflichtet, mind. eine Vorrichtung für einen
Duschvorhang anzubringen/zu bezahlen oder ist der VM sogar
dazu verpflichtet, eine Duschkabine anzubringen/zu bezahlen?
Wie ist hier die Rechtslage?
Der Vermieter hat lediglich den besichtigten oder nachweilich zugesicherten Zustand bereitzustellen.
Andernfalls hat der Mieters keinerlei Forderungsanspruch.