Lieber Carle,
Als Vermieter hast du zwar einige Pflichten aber def. nicht die Pflicht einen Duschvorhang zu stellen.
Genausowenig wie du Badematten oder Klobürsten stellen musst.
Du hast das Recht mitzuentscheiden, wenn ein Mieter einen Vorhang dauerhaft instalieren möchte, dies abzulehnen oder zu verlangen, dass bei Auszug der Urzustand wieder hergestellt ist.
Eine Glas oder Kuststoffscheibe beitet allerdings mehr als nur den Mehrwert für den Mieter, denn wie ein Experte vorher bereits geschrieben hat, ist die Feuchtigkeit dann nur innerhalb der Dichten Duschwanne oder Badewanne und nciht daneben.
Das kann unter Umständen Schimmel, oder Schlimmeres verhindern.
Wenn als Vermieter eine Duschwand eingebaut wird, kann man die Kosten in dem Jahr in der man den Einbau vorgenommen hat und der Einbau/Kauf unter 400 Euro gekostet hat def. sofort bei der Steuer angeben und absetzen.
Dann hat man unter Umständen nochmal ein paar Euro gespaart.
Außerdem sind zufrieden Mieter der wichtigste Aspekt beim Vermieten, wenn man keinen
Ärger haben will.
Grüße