Muss das FA begründen?

Hallo,

kleine prinzipielle Frage:

Reicht eigentlich in einem Steuerbescheid, in dem etwas abgelehnt wird, die Aussage:

„XYZ kann nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden“?

Was mir erst jetzt auffällt: Die Begründung, warum XYZ nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann, fehlt.

Wie geht der Laie da voran? Schreibt er einen Brief an das FA und fragt nach dem Warum? Oder muss sich das FA um das Warum nicht kümmern (bzw. muss es dem Frager nicht mitteilen)?

Danke im Voraus und Gruß hinterher.

Wie geht der Laie da voran? Schreibt er einen Brief an das FA
und fragt nach dem Warum?

Zu viel Aufwand.
Einfach mal anrufen. Das meiste kann man telefonisch klären.

Gruß JK

Servus,

falls tatsächlich keine Begründung gegeben worden ist, und falls es nicht ganz offensichtlich ist, daß es sich nicht um eine betrieblich veranlasste Ausgabe handelt, fängt der Brief mit der entsprechenden Frage an mit den Worten:

„Zur Wahrung von Frist und Form erhebe ich gegen den Bescheid über ESt 2005 vom 08. Juni 2008 Einspruch“.

Sonst darf die Frage gerne vier Wochen liegen, und es ist danach völlig gleichgültig, ob es sich um eine Betriebsausgabe gehandelt hat oder nicht.

Schöne Grüße

MM

Begründung Verwaltungsakt
Hallo,

Reicht eigentlich in einem Steuerbescheid, in dem etwas
abgelehnt wird, die Aussage:

„XYZ kann nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden“?

Was mir erst jetzt auffällt: Die Begründung, warum XYZ nicht
als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann, fehlt.

ist schon extrem dürftig, siehe § 121 AO
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__121.html

Wie geht der Laie da voran? Schreibt er einen Brief an das FA
und fragt nach dem Warum?

ja,

Oder muss sich das FA um das Warum
nicht kümmern (bzw. muss es dem Frager nicht mitteilen)?

Das wäre aber nicht rechtsstaatlich…

Hilfreich ist auch noch § 126 AO
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__126.html
insbesondere Abs. 3: danach kann ein Einspruch auch noch nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist eingelegt werden.

Schöne Grüße
C.