Reicht eigentlich in einem Steuerbescheid, in dem etwas abgelehnt wird, die Aussage:
„XYZ kann nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden“?
Was mir erst jetzt auffällt: Die Begründung, warum XYZ nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann, fehlt.
Wie geht der Laie da voran? Schreibt er einen Brief an das FA und fragt nach dem Warum? Oder muss sich das FA um das Warum nicht kümmern (bzw. muss es dem Frager nicht mitteilen)?
falls tatsächlich keine Begründung gegeben worden ist, und falls es nicht ganz offensichtlich ist, daß es sich nicht um eine betrieblich veranlasste Ausgabe handelt, fängt der Brief mit der entsprechenden Frage an mit den Worten:
„Zur Wahrung von Frist und Form erhebe ich gegen den Bescheid über ESt 2005 vom 08. Juni 2008 Einspruch“.
Sonst darf die Frage gerne vier Wochen liegen, und es ist danach völlig gleichgültig, ob es sich um eine Betriebsausgabe gehandelt hat oder nicht.