Frage:
Ist das Finanzamt gesetzlich, durch Verordnung, o.ä. verpflichtet auf Verlangen den Empfang (die Entgegennahme) von Unterlagen, Anträgen, usw. bestätigen?
Beispiel:
Im Servicecentrum oder bei einem Finanzbeamten wird ein Antrag, Einspruch, Unterlagen, Belege, usw. persönlich abgegeben.
Der Abgebende bittet um eine Empfangsbestätigung.
Wenn das Finanzamt eine Empfangsbestätigung ausstellen muss, dann bitte um um Angabe der gesetzlichen Grundlage.
Paragraphen, Verwaltungsanweisung, o.ä…
Ich bedanke mich bei allen, die mir einen Hinweis geben können.