Muss das Finanzamt den Empfang von Unterlagen, Anträgen, usw. bestätigen?

Frage:
Ist das Finanzamt gesetzlich, durch Verordnung, o.ä. verpflichtet auf Verlangen den Empfang (die Entgegennahme) von Unterlagen, Anträgen, usw. bestätigen?

Beispiel:
Im Servicecentrum oder bei einem Finanzbeamten wird ein Antrag, Einspruch, Unterlagen, Belege, usw. persönlich abgegeben.
Der Abgebende bittet um eine Empfangsbestätigung.

Wenn das Finanzamt eine Empfangsbestätigung ausstellen muss, dann bitte um um Angabe der gesetzlichen Grundlage.
Paragraphen, Verwaltungsanweisung, o.ä…

Ich bedanke mich bei allen, die mir einen Hinweis geben können.

Hallo Vermieterheini1,

das ist zwar nicht meine „Baustelle“ aber ich glaube nein.

MfG Knut Petrauschke

Meine Baustelle auch nicht und ich fände es nett wenn Du nur die Experten ansprichst die was damit anfangen können.
In meinem Fall frage ich mich wirklich was Deine Frage mit den Bereichen GSM Netzwerke zu tun hat.

Hallo Theodulf,

ich habe dich nicht aktiv ausgewählt.

Ich habe gar keinen ausgewählt, an den meine Frage gehen soll.

Das Forum-System hat automatisch Empfänger angezeigt.

Vielen Dank für deinen Hinweis.

Mir ist kein Gesetz bekannt, dass einen Rechtsanspruch darauf begründet.
Der Bürger hat die Möglichkeit sein Anliegen per Einschreiben an das FA zu senden. Allerdings denke ich - ACHTUNG, persönliche Meinung - dass die persönliche Abgabe genügt.
Was denkst du soll danach mit den Unterlagen passieren? Papiertonne? Unwahrscheinlich…

Gruß, Heiko

Hallo,

sorry, ich glaube, dass die Frage an andere Experten gerichtet war.

Grüße

Jang