Scheißendregge! Kein Mensch weiß, ob da ein Fehler bei der Übermittlung passiert ist. Das ist eine Vermutung von Nelia1, die durch nichts begründet ist.
Da sie davon schreibt, sie hätte eine Zahlung in der ESt-Erklärung angegeben, ist von dem sehr vage geschilderten Sachverhalt bisher nur bekannt, dass die ESt-Erklärung falsch ist. Da sie ferner behauptet, die DRV habe die ausgezahlten Beträge an die Finanzbehörde übermittelt, wird deutlich, dass sie keine Vorstellung davon hat, wie Leibrenten bei der Veranlagung zur ESt behandelt werden. Ob sie - was nahe läge - glaubt, der im Steuerbescheid ausgewiesene steuerpflichtige Anteil der Leibrente hätte eine Beziehung zu dem nach Abzug der KV-Beiträge ausgezahlten Betrag, kann man anhand ihrer Angaben nicht feststellen.
Ohne die Zahlen zu kennen, um die es geht, und das, was Nelia glaubt, auf dem Bescheid gelesen zu haben, kann man keineswegs sagen, ob ein Fehler bei der Übermittlung vorliegt.
Und wer, wie Du empfiehlst, in dieser Situation zum Finanzamt wackelt und um eine höhere ESt-Festsetzung bittet, muss wohl mit dem Klammerbeutel gepudert sein.
Schöne Grüße
MM