Muss das Finanzamt die von Dritter gemeldeten Daten bei Einkommensteuer nicht abgleichen?

Hallo, wie kann es sein, dass bei der Steuerkärung 2012 die von der DRV gemeldeten Daten vom Finanzamt nicht berücksichtigt werden. Bei dieser Steuererklärung wurde unwissend nur die ausgezahlte Rentennachzahlung angegeben und die Nachzahlung welche mit Arbeitsamt und Krankenkasse verrechnet werden nicht. DRV hat die Gesamtsumme der Rentennachzahlung an das Finanzamt übermittelt. Warum werden diese nicht abgeglichen? Kann der Steuerbescheid zum Nachteil des Antragsstellers abgeändert werden oder hat hier das Finanzamt einen Fehler gemacht.

MFG Nelia

Servus,

bitte den Steuerbescheid nochmal genauer anschauen. Die nach Abzug des KV-Beitrags erhaltene Zahlung hat weder in der Steuererklärung noch im Bescheid was verloren; andererseits muss dort der steuerpflichtige Anteil der Rente berücksichtigt werden. Die Darstellung lässt vermuten, dass der Steuerpflichtige bei der Lektüre des Steuerbescheides einen oder mehrere Fehler gemacht hat.

Schöne Grüße

MM

Der Fehler liegt bei Dir ! Du musst die Erstattungen in der Steuererklärung angeben. Hier gibt es keinen automatischen Datenabgleich

Das ist (einmal mehr, leider) völliger Unfug.

Bereits seit 2005 werden alle Rentenbezüge von den auszahlenden RV-Trägern elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.

Übrigens: Was soll um Himmels willen eine „Erstattung“ hier sein? Es geht um Leistungen, nicht um die Erstattung von überzahlten Beiträgen.

Schöne Grüße

MM

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Bitte lies dir mal die Frage richtig durch, ich denke du hast nicht verstanden was da gemeint ist. Das ist ein Fehler in der "Übermittlung passiert. Und denn kann man nur klären indem man beim Finanzamt vorstellig wird

und um Dir (einmal mehr, leider) ein wenig auf die Sprünge zu helfen: Lies doch mal § 22a EStG.

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Scheißendregge! Kein Mensch weiß, ob da ein Fehler bei der Übermittlung passiert ist. Das ist eine Vermutung von Nelia1, die durch nichts begründet ist.

Da sie davon schreibt, sie hätte eine Zahlung in der ESt-Erklärung angegeben, ist von dem sehr vage geschilderten Sachverhalt bisher nur bekannt, dass die ESt-Erklärung falsch ist. Da sie ferner behauptet, die DRV habe die ausgezahlten Beträge an die Finanzbehörde übermittelt, wird deutlich, dass sie keine Vorstellung davon hat, wie Leibrenten bei der Veranlagung zur ESt behandelt werden. Ob sie - was nahe läge - glaubt, der im Steuerbescheid ausgewiesene steuerpflichtige Anteil der Leibrente hätte eine Beziehung zu dem nach Abzug der KV-Beiträge ausgezahlten Betrag, kann man anhand ihrer Angaben nicht feststellen.

Ohne die Zahlen zu kennen, um die es geht, und das, was Nelia glaubt, auf dem Bescheid gelesen zu haben, kann man keineswegs sagen, ob ein Fehler bei der Übermittlung vorliegt.

Und wer, wie Du empfiehlst, in dieser Situation zum Finanzamt wackelt und um eine höhere ESt-Festsetzung bittet, muss wohl mit dem Klammerbeutel gepudert sein.

Schöne Grüße

MM

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Was für ein Unfug. Ich mache diesen Steuerkram jetzt seit 23 Jahren und habe täglich mit allerlei Finanzämtern zu tun. Ich war in dieser Zeit noch nie in einem Finanzamtsgebäude drin gewesen. Wozu soll das auch gut sein?

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Es geht die Rede, dass es im Treppenhaus des FA Calau immer noch nach Wofasept riecht. Auf den Spuren aussterbender Aromen kann man da wohl schon mal hingehen.

Schöne Grüße

MM

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Hehe, da ich auch „Kundschaft“ dort habe, weiß ich, dass es dort wahrscheinlich „wieder“ nach Wofasept riecht.

Es gab vor rund zwei Jahren eine feindliche Übernahme des Finanzamts Finsterwalde (hierzugegend „Dunkelbusch“ geheißen) durch Calau (3057).

Ja - ich bin auf Calau nur geraten, weil ich gesehen habe, dass es Finsterwalde nicht mehr gibt.

Mit F. hatte ich ungefähr 1992 oder '93 mal eine Weile zu tun, da war noch keine neue Telefonanlage installiert und alle Parteien in dem Gebäude wurden über eine gemeinsame Zentrale vermittelt. Wenn man beim Finanzamt Finsterwalde anrief, meldete sich also „Piranha Marketing GmbH“.

Schöne Grüße

MM

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